Der VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben im Kampf für gleiche Rechte aller Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die Verbände klagen gegen die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern jetzt vor dem Bundessozialgericht (Az.: B13R100/20B).
Grundlage für diesen wichtigen Schritt sind zwei entsprechende Urteile der Vorinstanzen, nämlich des Sozialgerichts Duisburg und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Lehnen die Kasseler Richter ebenfalls ab, dann ist der Weg frei für ein Grundsatzurteil vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das Ziel des Justizmarathons.
VdK und SoVD wollen in Karlsruhe klären lassen, ob die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern gegen die Verfassung verstößt. So wie im Fall eines 64-jährigen Mannes, der wegen dieser Benachteiligung mit Unterstützung von VdK und SoVD klagt. Sowohl das Sozialgericht Duisburg als auch das Landes-sozialgericht Nordrhein-Westfalen sahen eine Benachteiligung des Bestandserwerbsminderungsrentners als nicht gegeben. „Jetzt sind wir gut gerüstet, um die nächste Instanz in Angriff zu nehmen“, so Jörg Ungerer, Leiter der Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK Deutschland.
Was auf den ersten Blick wie eine Niederlage ausschaut – das VdK-Mitglied ist in zwei Instanzen gescheitert –, ist juristisch als Teilerfolg zu werten. Denn um Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen zu können, müssen alle Instanzen durchlaufen worden sein. Erst dann kann die höchstrichterliche Entscheidung gefällt werden.
„Dieser Weg ist sehr lang. Es vergeht viel Zeit“, so Ungerer. Weil bereits zwei Instanzen entschieden haben, sei man schneller vorangekommen als normalerweise üblich. Noch in diesem Jahr erwartet der VdK die Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel. Obwohl unter den VdK-Mitgliedern viele betroffen sind, ist es nicht möglich, sich den Klagen anzuschließen. Das Sozialrecht kennt keine Sammelklage. VdK und SoVD führen beispielhaft für alle Betroffenen an verschiedenen Gerichten Klageverfahren. Wenn die Stichtagsregelung für verfassungswidrig erklärt wird, dann hilft das allen Erwerbsgeminderten. Denn ihre Renten liegen oft unter der Armutsgrenze.
Betroffen sind rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland. Das können Altenpflegerinnen mit kaputten Bandscheiben oder Handwerker mit Arthrose in den Gelenken sein.
Nun zu meiner Frage^^: Was meinen die Experten bei GuteFrage? Wird die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein?