Welche Wirkung hat die Handelsregistereintragung einer GbmH?

4 Antworten

Die Eintragung hat die Wirkung, dass die GmbH überhaupt erst entsteht. Davor handelte es sich um eine GmbH in Gründung.

Reihenfolge:

  1. Vorgründergesellschaft: ab Entschluss zur Gründung bis Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags.
  2. Vor-GmbH bzw. GmbH in Gründung: Ab Abschluss Gesellschaftsvertrag bis Eintragung ins HR.
  3. GmbH: Ab Eintragung ins HR.

ShellyH 
Beitragsersteller
 25.09.2013, 20:44

Perfekt !! Das soltle mir weiterhelfen ! Vielen Dank Ronox !:)

Wieso kennst du dich so gut damit aus ? :)

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Ronox  25.09.2013, 20:51
@ShellyH

Schön, wenn ich dir helfen konnte. Das ist ziemliches Basiswissen im Gesellschaftsrecht.

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Handelsregistereintragungen können deklaratorisch (rechtsbezeugend) oder konstitutiv (rechtserzeugend) sein. So ist die Eintragung der Prokura z.B. deklaratorisch, d.h., es wird etwas bekanntgeggeben, das schon da war. Bei der GmbH ist es so, wie bereits hier gesagt, dass die GmbH erst mit der Eintragung existiert.

meinst vielleicht, dass mit Eintragung es eine juristische Person gibt, die also nur virtuell besteht?


ShellyH 
Beitragsersteller
 25.09.2013, 20:32

Das ist eine hausaufgaben frage.. ich komm da absolut nicht weiter.

Villeicht hilft das.

Die aufgabe lautet. " Die diplomkaufleute adler,Berthold und clemens wollen eine buchführungsgesellschaft gründe, ohne mit ihrem privatvermögen zu haften. Adler hat 35.000e, berthold 30.000€ und clemens 45.000€ flüssige mittel zur verfügung. Sie wählen die rechtsform der gmbh. -> welche wirkung hat die handelsregistereintragung ?

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  1. konstituierende Wirkung. 2. Deklaratorische Wirkung. zu 1) Mit Eintrag in HR entsteht die GmbH- zu 2) Beurkundende, rechtsfeststellende Wirkung.