Welche Strafe angemessen, wenn geflüchtete Ukrainerinen in Deutschland von Zuhältern Liebesdienste gegen Bezahlung angeboten wird?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Udavu/1703058570001_nmmslarge__0_0_423_423_9ca387f9123dbe020eefab4ae2487460.png?v=1703058570000)
In den Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn einer der in Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Umstände vorliegt.
https://dejure.org/gesetze/StGB/232.html
Bei Zuhälterei von Frauen aus einem anderen Land ist man schnell im Bereich des Menschenhandel wenn die Kriterien, Hilflosigkeit ausnutzen, Pass abnehmen, finanzielle Abhängigkeit, fremdes Land, Sprachbarriere bestehen. Diese Straftat wird auch mit
1.diese Person ausgebeutet werden soll
a)bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person
,b)durch eine Beschäftigung,
c)bei der Ausübung der Bettelei oder
d)bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person,
2.diese Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnissen, die dem entsprechen oder ähneln, gehalten werden soll oder3.dieser Person rechtswidrig ein Organ entnommen werden soll.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JayCeD/1707986631602_nmmslarge__0_0_1889_1888_fab08a97b8ba91afe71a50787b5f6302.jpg?v=1707986632000)
Spielt es eine Rolle wo die Zwangsprostituierte her kommt oder wie und warum sie hier her kam?
§ 181a StGB: Zuhälterei(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2.seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben...
Spielt es schon eine Rolle, ob sie z.b. eine Touristin, eine Wirtschaftsflüchtige oder eine echte traumatisierte Kriegs Flüchtling ist. Kommt die letzgenannte nicht zu uns, um sich zu amüsieren oder besser zu leben, wie in ihrem Land