Welche messer eignen sich zur Selbstverteidigung am besten?

4 Antworten

Eigentlich keins!

Wenn man aber in Notwehr nichts anderes dabei oder greifbar hat um sich wehren zu können, dann sollte es eins sein, das man legal dabei haben darf!

Es darf keine Waffe sein ( Dolch, Karambit, Bajonett, ect..)

Bei fester Klinge diese nicht länger als 12cm!

Bei Klappmessern entweder nur mit zwei Händen zu öffnen oder wenn mit einer Hand zu öffnen, dann darf es nicht verriegeln!

Aber nochmal - Wenn ich mit sowas rechnen muss, dann sollte man lieber Pfefferspray dabeihaben!

Woher ich das weiß:Hobby

Simple Frage; Welche Art Messer eignet sich zur Selbstverteidigung. Das impliziert, dass der Fragesteller sich bereits informiert hat und trotz aller unzulänglichkeiten trotzdem ein Messer zur Selbstverteidigung möchte. Dass es Nachteile hat, sich mit einem Messer zu verteidigen, weiß jeder. Anstatt zu versuchen die Meinung von OP zu ändern sollte man evtl. einfach die Entscheidung respektieren? Würde mich ebenfalls über eine Antwort (auf die oben gestellte Frage) freuen.

Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

 

Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und 
du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig wenn du nicht (mindestens 43) Zeugen hast die dir Notwehr bezeugen.
Es kann auch so ausgehen:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Kauf dir besser Pfefferspray:
Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den 
Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä

Keines!

Oder bist Du abgebrüht genug, damit wirklich zuzustechen?

Nur Drohen damit hilft nicht, dann zieht der Andere gerechtfertigterweise eine Pistole oder er entwendet dir das Messer. Deiner Frage nach zu urteilen, hast du überhaupt keine Erfahrung im Messerkampf. Das merken Andere.


sarah778811 
Beitragsersteller
 28.10.2018, 01:02

Ja bin ich. lieber zustechen als vergewaltigt werden.

Senbu  28.10.2018, 08:56
@sarah778811

Ein Tritt in die Kronjuwelen und der Mann ist für 3-5 sek Handlungsunfähig(nur wenn man richtig trifft) und du kannst nachsetzen Zb gegen die Nase oder Hals.

Shiranam  29.10.2018, 06:43
@sarah778811

Grundsätzlich natürlich richtig.

Aber bis Du das checkst, dass es WIRKLICH ernst wird, kein dummes Gelaber ist, bei dem du nicht zustichst, dann zieh erstmal dein Messer. Pfefferspray würdest du früher verwenden, schon bei Gelaber, weil du weißt, dass da keiner stirbt.

Kaum einer sticht vor einem konkreten Angriff zu. Wenn du etwas erreichen willst, müßtest du das aber, sonst ist es zu spät.

Leestigter  27.10.2018, 23:45

Notwehr! Das heißt abwehren und nicht erobern oder angreifen..

Shiranam  29.10.2018, 06:34
@Leestigter

Mit einem Messer kann man nicht abwehren! Nur zustechen. Und drohen (zur Verteidigung) hilft nicht. Wenn ein Messer wirken soll, heißt das Angriff - auch, wenn es der Verteidigung dient.

Leestigter  29.10.2018, 06:45
@Shiranam

Das ist Unsinn - dann wäre kratzen und beissen bei einer Vergewaltigung für dich auch "Angriff"?

Selten so etwas dummes gelesen..

Daran werde ich denken, wenn ich heute in der Pause auf meine Wurst und meine Butterschale einsteche, bevor ich dann einen Apfel absteche...