welche Voraussetzungen brauche ich für einen Kuscheltier Greife..Gewerbeschein..Steuern..Anmeldung?

3 Antworten

Pol.Führungszeugnis, Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung, Gewerbeschein, Haftpflichtversicherung für jedes Gerät, Steuer kostet das aufgestellte Gerät selber nicht, nur über die Einnahme musst du Buch führen. Steuerhöhe sagt dir der Steuerberater. Nicht ausschlaggebend aber dennoch wichtig: Technischer Verstand, da jedesmal wenn es klemmt den Techniker zu holen wird teuer. Nähe zum Aufstellplatz, weite Anfahrten weil der Münzprüfer blockiert ist, sind tödlich für Nebenberufler, denn jede Stunde, die das Gerät nicht arbeiten kann kostet doppelt. Platzmieten variieren, können Prozente oder fixmiete sein. Auch die Stromkosten solltest du abklären, da sind manche Platzinhaber Schwei.., und greifen richtig ab. Lass dir auf jeden Fall vom Anwalt einen Aufstellvertrag entwerfen mit allem drin, was dir wichtig ist. Ich halte es so, das der Platzinhaber (je nach Lage) zwischen 10 und 20% von der Kasse meines Automaten bekommt und dafür die Kompletten kosten vor Ort trägt. Seine Reinigungskräfte putzen die Scheiben und Automaten und ich zahle auch nix für Strom. Er testet das Gerät von zeit zu Zeit und ruft mich an, wenn es Beschwerden gibt. Dafür hat Er eine Mankokasse, und auch wenn sich ein Kunde meldet, das das Geld durchgefallen ist ohne etwas zu tun, kann er eine Münze daraus nehmen (muss er allerdings protokollieren). 1 x Monatlich fahre ich i.d.R. alle Plätze ab und zähle in seinem Beisein die Kasse, rechne mit Ihm ab und befülle das Gerät neu. Noch fragen? csanden@gmx.de

Misch dich doch unter die Schausteller, da gibt es im Netz auch Seiten und Informationen. Ein Gewerbe müsstest du sicher anmelden, wenn du mit dem Kuscheltiergreifer Geld verdienen möchtest. Dazu gibt es sicher noch einiges zu beachten, wenn du dein Gewerbe im öffentlichen Raum betreibst.

Über Steuern und alles, was mit Selbstständigkeit zusammenhängt, kannst du dir auf Existenzgründerforen ein Basiswissen verschaffen. Das Feld ist zu umfangreich, um alles hier aufzuschreiben ;) Den Mietpreis in Einkaufszentren etc. erfragst du am besten direkt bei denen, sind sicher unterschiedlich. Dann erfährst du auch gleich, ob die Damen und Herren einem Kuscheltiergreifer in ihren Räumlichkeiten wohlwollend gegenüber stehen. Viel Glück bei allem!

Bei Dir in der Wohnung? Kostenlos? Also so dass keine etwas für die Benutzung zahlen muss. Dann kannst Du es bedingungslos aufstellen.

Für alles andere brauchen wir mehr Informationen. Wo willst Du es aufstellen? Willst Du damit Geld verdienen? Willst Du es nur einmal (an einem einzigen Tag) aufstellen und damit nur an diesem Tag Geld verdienen?


berny777 
Beitragsersteller
 21.03.2015, 09:44

Nein. .. nicht zu hause. ..kommerzielle Nutzung. .. Multiplex kino ....einksufspasage....etc... die Richtung. .. Und nicht hauptberuflich. .. Mfg. .

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miezepussi  22.03.2015, 12:12
@berny777

Ich vermute, dass Du auch in diesem Fall ein Gewerbe anmelden musst. Frage doch lieber mal einen Rechtsanwalt. Auf jeden Fall musst Du Steuern zahlen, für das Geld was Du damit verdienst.

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