Welche Informationen sollte die Ansage des Anrufbeantworters grundsätzlich enthalten?
6 Antworten
Wäre ganz gut, wenn der Anrufer sicher ist, den richtigen zu haben. d.h. ein Name etc. Vor und Nachname muss nicht, ein Vorname oder der Familienname etc. würde reichen. Geburtsdatum, Adresse, Sozialversicherungsnummer etc. das hat alles auf dem AB nichts zu suchen.
"Hallo, hier ist Anna!" oder oder "die Mailbox von Familie Müller" meinetwegen auch statt desen die Telefonnummer!
das muss aber auch nicht alles.
Was extrem wichtig ist, dass der anrufer merkt, dass er es mit einem AB zu tun hat. das gibt ihm die möglichkeit, zu entscheiden...
Ich bins nicht, hier ist der AB, ich kann grad nicht aber das ist okay. hinterlass eine nachricht oder lass es, egal - hier kommt dein signal!
so hinweise wie namen und rufnummer hintelrassen und so, das ist m.E. relativ überflüssig. wenn ich was will, und eine nachricht hinterlasse, ist es wohl meine verantwortung, dass ich auch dafür sorge, dass man mich auch zurückrufen kann. d.h. rufnummernübermittlung an, oder eben die nachricht mit einer entsprechenden sprachlichen eingabe versehen. d.h. rufnummer für einen rückruf durchsagen.
so viel zum thema private AB
bei gewerblichen AB wirds komplexer. hier würde ich auf Grund der rechtslage garkeine Aufzeichnungen von Nachrichten zulassen oder wenns garnicht anders ist, drauf hinweisen.
aber mal ganz unter uns! sind die Gesetze für bekloppte gemacht? ich meine, wenn ich eine nachricht auf dem AB hinterlasse, dann weiß ich doch als denkender mensch, dass diese nachricht gehört werden kann :-)
lg, Anna
Zum Schluss ein "Piep".
Besser sogar ein "Doppelpiep".
Sprich deine Nachricht.
Alles andere hat den Anrufer nicht zu interessieren,es sei denn, der AB ist geschäftlich, dann muss viel mehr drauf
Sozialversicherungsnummer, Automarke und Oberweite.
Bin nicht da, sag was nach dem Piep