Welche Informationen darf die Personalabteilung rausgeben?

4 Antworten

Kläre das Personalbüro entsprechend auf. Dort gehen sie wohl davon aus, dass du durchgehend krank warst (warum such immer) und denken, dass du nun Krankengeld beziehst.

Welche Informationen darf die Personalabteilung rausgeben?

Grundsätzlich innerhalb des Betriebes an die Mitarbeiter, die diese Informationen brauchen -> ab wann bis wann jemand krank ist. Das wird ja für die Einsatzplanung gebraucht. Und man kann schlecht jemanden einplanen, der krankheitsbedingt nicht da ist. Gleiches gilt dann auch für den Urlaub.

Viel mehr Informationen über die Krankenzeit hat die Personalabteilung auch nicht, die sie weitergeben könnte.

Für den Betrieb ist lediglich interessant, für welchen Zeitraum die Krankmeldungen ausgestellt wurden und ob nach einer Krankmeldung die nächste zeitlich nahtlos an die Vorherige anschliesst und als Folgemeldung gekennzeichnet ist.

Sollte also die zweite Meldung so ausgestellt sein, dass diese an die Erste anschliesst und als Folgemeldung deklariert sein, dann sind die 6 Wochen Lohnfortzahlung tatsächlich um und die Krankenkasse würde die siebte Woche übernehmen. Gleichzeitig hättest du allerdings dann auch keinen Tag Urlaub verloren.
Schliessen die beiden Meldungen nicht aneinander an, sind sie als getrennte Erkrankungen zu betrachten (selbst dann, wenn der Arzt die gleiche Erkrankung festgestellt hätte), der Urlaub wäre ein normaler Urlaub und die Lohnfortzahlung greift bei der zweiten Krankmeldung erneut für 6 Wochen.

Die Information das du Krank bist muss an bestimmte Stellen gehen. Die Vorgesetzten müssen ja wissen ob du zur Arbeit kommst oder nicht.

1Woche Magen Darm , 3Wochen Urlaub und jetzt Drei Wochen Lungenentzündung

,

ich wäre ja jetzt schon 7 krank abwohnt dies nicht stimmt

Da gab es ggf eine Misskommunikation beim AG (oder nur bei bestimmten Personen des AG) und der ist jetzt der Meinung du wärst durchgängig mit der selben Krankheit krank. 1+3+3 sind ja 7.

Kannst du einsehen ob deine Urlaubstage richtig abgezogen wurden? Wenn die das als durchgehende Krankheit führen müsstest du den Urlaub von 3 Wochen ja noch haben. Man kann nicht gleichzeitig Urlaub haben und als Krankgeschrieben gelten.

https://www.tk.de/firmenkunden/service/gesund-arbeiten/betriebliche-gesundheitsfoerderung/krank-im-urlaub-was-rechtlich-gilt-2068296

Wenn die Urlaubstage noch da sind würde ich ansprechend das du im Zeitraum x.x.xxxx bis y.y.yyyy im Urlaub warst und nicht Krank.

Wenn die Urlaubstage verbraucht sind würde ich ansprechen wie die auf die 7 Wochen kommen wenn ersichtlich ist das du 3 davon im Urlaub warst.

Welche Informationen darf die Personalabteilung rausgeben?
  • an Wen?
  • zu welchem Zweck?
. Die Personalabteilung im Hauptsitz meinte zu einer meiner Kollegen in einer Filiale dass dies unmöglich sei ich wäre ja jetzt schon 7 krank abwohnt dies nicht stimmt

Was sollte da, im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung, innerbetrieblich verboten sein?

Wenn das nicht zutrifft, dann ist dies klären.