Welche Gebiete kommen unter die „provisorische" (vorläufige) Verwaltung Polens und der UdSSR bzw. werden an diese abgetreten?

2 Antworten

Sie kamen 1945 unter die Verwaltung der UdSSR (Nord-Ostpreußen mit Memelland) und der VR Polen (Hinterpommern mit Stettin, Ost-Brandenburg, Süd-Ostpreußen mit Danzig und der allegrößte Teil Schlesiens (außer den westl. der Neiße gelegenen Teilen Schlesiens). die "Abtretung", besser der Wiederangliederungsverzicht, kam viel später, letztlich mit dem Einigungsvertrag/2plus4-Abkommen.