Welche Fragen stellt das Familiengericht an einem Minderjährigen bei einer Gewerbegründung?


18.10.2021, 14:29

P.S.: Kann ich dann, da ich dann ja unbeschränkt geschäftfähig im Zusammenhang mit dem Gewerbe bin, auch Geschäftsführer sein? Wenn nicht muss das ja mein Vater oder eine andere erwachsene Person sein, und dann müssen wir eine GbR gründen oder?

2 Antworten

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Es bleibt dem jeweiligen Richter überlassen, wie er sich überzeugen lässt. Der Eine ist strenger, der Andere großzügiger.

Wenn du für das Gewerbe für voll geschäftsfähig erklärt wirst, dann kannst du das Gewerbe alleine anmelden. Wenn du dafür keine GmbH oder UG gründest, dann bist du mit dem Gewerbe identisch (Einzelunternehmen). Da gibt es keinen Geschäftsführer.


Das Gericht stellt fest, ob die geistige Reife für die Geschäftsfähigkeit vorhanden ist. Dazu wird es die Gesamtsituation hinterfragen, klären, ob es sich um den eigenen freien Willen handelt, die geistige Entwicklung des Jugendlichen einschätzen, klären, ob es Abhängigkeiten gibt, hinterfragen, ob die Idee auf irrigen Annahmen des Jugendlichen beruht. Der Verlauf dabei wird relativ unterschiedlich von Fall zu Fall sein. Es macht aber Sinn, sich alle möglichen Fragen schon einmal zu notieren, und eine Antwort in den Gedanken durchzugehen. Orientierung kann man sich auch beim "Ideotentest" für die Fahrerlaubnis holen. Die stellen auch die intellektuelle Eignung fest. Der Unterschied ist fahren und Unternehmer werden. Das lässt sich also nicht 1:1 übertragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung