Welche finanziellen Unterstützungen stehen uns zu?

3 Antworten

Es gibt zur Unterstützung, aufstockendes Bürgergeld, vorrangig wären allerdings Wohngeld und Kinderzuschlag. Es gibt für alle Leistungen kostenlose Rechner im Netz

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

Erst einmal zur Wohnung, da kommt es nicht zwingend darauf an ob die ein paar qm zu viel hat oder nicht, solange die KDU - Kosten der Unterkunft angemessen sind.

Der Abschlag für normalen Haushaltsstrom spielt da auch keine Rolle, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Abschlag für Gas für Heizung gehört zur KDU - und würde bei Bedarf auch übernommen, so wie die kalten Nebenkosten.

Vorrangig müsste man dann einen möglichen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit prüfen, kostenlose Rechner findest Du im Internet.

Für den Kinderzuschlag solltest Du dir auch noch das Merkblatt für Kinderzuschlag suchen und einmal genau durchlesen.

Ein möglicher Anspruch auf Kinderzuschlag könnte aber nur dann bestehen, wenn ihr mit eurem anrechenbaren Gesamteinkommen und ggf. Wohngeld von der Wohngeldbehörde euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter decken könntet und keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld hättet.

Beim Wohngeld benötigt ihr auch ein zuschussfähiges Mindesteinkommen, damit ein möglicher Anspruch bestehen könnte.

Um dieses zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen, kann auch das Kindergeld von 2 x 250 Euro helfen, wird aber bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs nicht als Einkommen angerechnet, hätte also keine Auswirkung auf die Höhe eines möglichen Anspruchs.

Dazu müsste man dann ja auch noch dein dann evtl.selber zu zahlenden Beitrag an die Krankenkasse von derzeit um die 230 Euro berücksichtigen, solange ihr nicht verheiratet seid und Du über ihn kostenlos in der Familienversicherung seiner Krankenkasse mitversichert werden könntest, wenn er in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist.

Die Kinder könnten über seine Krankenkasse in der Familienversicherung mitversichert werden.

Nun zu eurem evtl. Bedarf unter Bürgergeld vom Jobcenter !

Wohnt ihr wieder zusammen, muss er natürlich keinen Unterhalt mehr für die Kinder zahlen, weil sein Einkommen und evtl. Vermögen bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs entsprechend berücksichtigt wird.

Derzeit stünde euch Erwachsenen jeweils 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu, also min. 1012 Euro und dann kommen für die Kinder unter 6 Jahren derzeit min.jeweils 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, min.noch einmal 714 Euro.

Zusammen käme man dann alleine für die Regelbedarfe auf min. 1726 Euro im Monat, ohne Berücksichtigung von eigenem anrechenbarem Einkommen.

Angenommen man käme ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom auf eine Warmmiete von 1200 Euro, dann würde euer Bedarf bei min.um die 2926 Euro liegen, ohne Berücksichtigung von eigenem anrechenbarem Einkommen.

Noch einmal kurz zum Wohngeld, bevor es mit Bürgergeld weiter geht !

Um das zuschussfähige Mindesteinkommen für Wohngeld zu erreichen, müsst ihr soviel Einkommen haben, dass ihr die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen könnt, also angenommen dann um die 1200 Euro.

Wenn der Kindsvater ein Nettoeinkommen von 1750 Euro hat, blieben vorerst um die 550 Euro übrig und mit dem Kindergeld von 500 Euro in etwa 1050 Euro.

Alleine die Regelbedarfe lägen ja derzeit bei 1726 Euro und für das Wohngeld sollten nach Zahlung der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom min.noch 80 % davon im Monat zur Verfügung stehen.

Selbst wenn ich jetzt nur mit 1700 Euro rechnen würde, wären das bei 20 % Abzug = 340 Euro immer noch um die 1360 Euro, die ihr nach Zahlung der Warmmiete noch übrig haben müsstest, um das zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen und bei euch wären es angenommen nur um die 1050 Euro.

Würden also sicher um die 300 Euro fehlen und dazu käme dann ja noch dein Beitrag für die Krankenversicherung von um die 230 Euro, dann hättet ihr sicher um die 500 Euro zu wenig, um das zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.

Deshalb wird wohl weiter eine Aufstockung vom Jobcenter in Betracht kommen, weil es dann auch mit dem Kinderzuschlag nichts werden wird.

Also bei angenommen einem Gesamtbedarf von dann min. 2926 Euro, abzüglich 500 Euro Kindergeld blieben vorerst um die 2426 Euro ungedeckter Bedarf.

Bei 1750 Euro Netto kann der Kindsvater den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll vom Nettoeinkommen abziehen, was dann bleibt wäre das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann noch einmal mindernd auf die vorerst angenommenen 2426 Euro angerechnet würde.

Die Freibeträge werden vom Bruttoeinkommen berechnet, die ersten 100 Euro ist der Grundfreibetrag, dann kommen bis zu 538 Euro ( Minijobgrenze ) weitere 20 % an Freibetrag = 438 Euro x 20 % = 87,60 Euro dazu.

Damit wäre man vorerst bei 187,60 Euro an Freibetrag.

Ab 538 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 30 % Freibetrag = 462 Euro x 30 % = 138,60 Euro dazu.

Sind dann schon 326,20 Euro an Freibetrag.

Von 1000 Euro bis 1500 Euro kommen wegen der minderjährigen Kinder noch einmal 10 % = 50 Euro an Freibetrag dazu, ohne minderjährige Kinder wären es nur 10 % Freibetrag bis 1200 Euro Brutto.

Der gesamte Freibetrag sollte dann bei um die 376,20 Euro liegen.

Zieht man den Freibetrag von seinen 1750 Euro Nettoeinkommen ab, würden ggf.nur noch um die 1373,80 Euro an anrechenbarem Nettoeinkommen bleiben.

Der vorerst ungedeckte Bedarf läge aber angenommen bei min.um die 2426 Euro.

Es würde dann immer noch ein ungedeckter Bedarf von angenommen min.um die 1052,20 Euro bleiben und die sollte euch dann als Aufstockung vom Jobcenter zustehen, deine Beiträge für die Krankenversicherung würden dann natürlich auch weiterhin vom Jobcenter gezahlt.

Man "macht" keine Anträge, sondern stellt sie.

Du mußt dem Zusammenzug dem Jobcenter melden bzw. den Umzug vorher genehmigen lassen.

Vielleicht bekommt Ihr dann noch Aufstockung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.