Welche Aussage ist nicht zutreffend?
1. Rechtsgrundlage der Hygienebelehrung ist das Infektionsgesetz.
2. Darf eine Ansteckungs verdächtige Person nicht arbeiten kann sie für den Verdienst entschädigt werden
3. Der Arbeitgeber eines Lebensmittelbetriebes ist gesetzlich verpflichtet, die Folge der Hygienebelehrung eines Mitarbeiters nachzuweisen.
4 ein hygienisches Fehlverhalten in einer Großküche kann grundsätzlich ausgeschlossen werden
1 Antwort
4 - in einer Großküche mit geschultem Personal wird hygienischer gearbeitet als zuhause.
und was sind ansteckungKings?