Wegzeit auch bei Streik angerechnet?
Ich habe morgen Berufsschule. Hin werde ich gefahren. Rückzug werde ich das Grundangebot der Bahn nutzen. Ich muss nach der Berufsschule noch arbeiten.
Gesetzlich ist es so, dass die Wegzeit zwischen Berufsschule und Betrieb als Arbeitszeit angerechnet wird. Also wenn ich jz mit der Bahn 4 Stunden für 45km brauche und nur noch 1-2 Std arbeite ist das doch vollkommen okay. Oder?
3 Antworten
Die Wegezeit wird grundsätzlich nicht angerechnet. Das Gesetz kennt nur die in Paragraph 15 BBiG bzw. Paragraph 9 JArbSchG genannten Möglichkeiten der Anrechnung. Da steht aber nirgends der Weg von oder zur Berufsschule.
Ob dein Ausbildender dort etwas anderes vereinbart hat, bleibt natürlich davon unberührt.
Kann ich mir nicht vorstellen, denn das Wegerisiko auf dem Weg zur Arbeit liegt i.d.R. beim Arbeitnehmer, also bei Dir. Eigentlich ist es in Deiner Verantwortung, dafür zu sorgen, daß Du rechtzeitig an Deinen Arbeitsplatz kommst. Zumal der Streik ja auch angekündigt war, so daß Betroffene auch die Chance hatten, sich darauf einzustellen.
Es könnte Dir also passieren, daß Dein Chef Dir die Zeit, die Du länger gebraucht hast, um zur Arbeit zu kommen, als Minusstunden anrechnet.
Aber so genau weiß ich das auch nicht, da ich selbst nie in solch einer Situation war. Ich lasse mich also hier gerne eines Besseren belehren.
OK, danke. Würde mich aber echt interssieren, wie die Sache bei Dir ausgegangen ist
Wegzeit von der Berufsschule zum Betrieb ist laut BBiG Arbeitszeit. Wenn ich Zeit habe suche ich dir den Paragraphen heraus.
Es gibt keine Garantie über das Notfahrangebot da es kurzfristig ist...
Bei uns fahren auch Linien nicht die zum Grundangebot gehörten
Irgendwas wird bei uns fahren. Eine Linie, die ich nehmen kann, streikt bei GDL Streiks nicht mit, da sie da nicht dazugehört. Ich muss ein Mal umsteigen aber auch da fährt was, wenn auch vielleicht im 2-Stunden-Takt. Ich wohne im Rhein-Main-Gebiet.
Oh sorry. Steht da doch nicht. Aber das Gericht hat das in einem Urteil geurteilt und wir haben diese Regelung. Wenn es von jemandem nicht angerechnet wird, kann man klagen und wird gewinnen. Bei uns ist das zumindest so mit der Wegzeit also brauche ich nicht zu klagen.