Weggelaufenes Kind beherbergen?
Wenn ein Kind (ü14) von zu Hause wegläuft und man ihn bei sich wohnen lässt, ist das strafbar? Und was für Stafen würde man da bekommen? Auch wenn man nicht wusste dass es von zu Hause weggelaufen ist und man denkt dass es länger zu besuch ist oder so?
5 Antworten
Du musst immer die Eltern informieren, die machen sich zu Hause die größten Sorgen und schalten womöglich die Polizei zur Suche ein.
Du weißt bei der Aufnahme des minderjährigen Kindes nicht, ob es dir die Wahrheit erzählt. Daher solltest du in jedem Fall bei den Eltern anrufen.
Entziehung Minderjähriger - und das ist eine Straftat. Sich rausreden mit "ich wusste ja nicht..." mutet da schon sehr seltsam an.
Wenn es über 14 ist, ist es nicht strafbar, solange es freiwillig bei dir ist und du es nicht misshandelst etc.
Allerdings sind die Eltern immer noch die Erziehungsberechtigten und haben bis man 18 ist darüber zu entscheiden wo man ist und wo man wohnt.
Es ist strafbar und zwar ziemlich.
Wenn das Kind sogar freiwillig bei einem war, und sein will, kann es nicht so schlimm, sein und es wird kaum eine Strafe geben.
Sagen du bist ein Verwandter oder so.
Bei einem Fremden sieht es schon anders aus, wenn ihr beide Fremd seid und man lässt das Kind bei sich wohnen, werden die Behörden das erst Recht hinterfragen.
Wie kommst du darauf?
- Wenn ein Kind von zuhause wegläuft, dann ist das schlimm.
- Ob man eine verwandte Person ist, kann schnell geklärt werden.
Man darf nicht einfach so, ohne Kenntnis der Eltern, ein Kind bei sich beherbergen.