Wegen Konzert Schule schwänzen?

4 Antworten

In Bayern gibt es bei der Geldbuße für Schwänzen eine Höchstgrenze von 1.000 Euro, sowohl für die Schüler als auch für die Eltern. Sie machen sich damit nicht strafbar, denn Schwänzen nur eine Ordnungswidrigkeit.

Wie hoch das in deinem Fall sein wird, kann ich nicht sagen. Für einen normalen Fall von "heute hab ich keinen Bock auf Schule" werden meistens 50–100 Euro pro Schultag verhängt, bei euch sieht es aber anders aus. Euer Fall ist schon vergleichbar mit den Familien, die mit ihren Kindern kurz vor den Ferien in den Urlaub fahren, also wird sich die Geldbuße eher im dreistelligen Eurobereich bewegen.

Ihr könnt außerdem beide einen Bußgeldbescheid bekommen, sowohl du als auch deine Eltern.

Und zur Frage des Beweises: Ihr braucht nur in Düsseldorf von der Polizei kontrolliert und gefragt werden, was ihr hier macht, schon weiß die Behörde, dass du nicht krank warst. Außerdem kann die Bußgeldstelle Zeugen befragen wie Mitschüler oder Lehrer. Ist in der Praxis eher unwahrscheinlich, weil es ein großer Aufwand ist, aber rechtlich hat sie die Möglichkeit dazu. Ich glaube daher, dass man dir schon beweisen kann, was du an diesem Tag gemacht hast, wenn man nur will.

Für so ein besonderen Termin kannst du auch mal 2 Tage die Schule vergessen. Mach den Stoff der in den 2. Tagen behandelt wurde einfach nach dann ist das kein Problem :)

Wenn Deine Eltern nichts dagegen haben dass Du die Schule schwänzt und dafür auch noch eine falsche Entschuldigung schreiben, dann kann es ihnen auch nichts ausmachen ein Bußgeld zu erhalten.


deine eltern machen in diesem sinne "strafbar", weil sie der schulpflicht nicht nachkommen. das kann teuer werden.


carolinaxsofiex 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 12:32

Aber es ist ja nicht nachweisbar? Lehrer sollten Schulklatsch auch nicht ernst nehmen oder?

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adk710  01.11.2013, 16:57
@carolinaxsofiex

Aber die Entschuldigung ist falsch und deshalb hier wertlos! Art. 119 Abs. 1 Nr. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sagt folgendes: "Mit Geldbuße [bis 1.000 Euro] kann belegt werden, wer als Schulpflichtige oder Schulpflichtiger am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen (Art. 56 Abs. 4) vorsätzlich nicht teilnimmt."

Wenn du also mit Absicht nicht zur Schule gehst, obwohl du nicht krank bist, hilft dir auch die falsche Entschuldigung deiner Eltern nicht, wenn man dir nachweisen kann (bzw. wenn irgendjemand nicht dichthält), dass du auf einem Konzert warst. Es kann sogar das Ganze noch verschlimmern, wenn deine Eltern das Schwänzen noch decken! Wie ich oben schon geschrieben habe, kann auch gegen deine Eltern eine Geldbuße festgesetzt werden.

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