Wegebau Ausbildung - Rüvckzahlung?

2 Antworten

Du kannst dem Ausbildungsvertrag getrost zustimmen.

Denn eine solche Vetragsvereinbarung ist rechtswidrig - also kann sie auch nie von Deinem Ausbildungsbetrieb eingefordert werden.

Dein Ausbildungsvetrtag endet mit Ablauf der Zeit, die im Vertrag steht bzw. mit Bestehen der Abschlussprüfung.

Ob Du danach ein Arbeitsverhältnis mit Deinem dann ehemaligen Ausbildungsbetrieb eingehst, entscheidest Du dann - wenn nicht, dann nicht. Vertragsstrafe kann keinesfalls gefordert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Kaffeemann88 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 22:29

Nun ja. Was heißt Rechtswidrig. Grundsätzlich scheint, so steht es hier, das ganze absolut erlaubt zu sein so lange sich der Arbeitgeber an Spielregeln beim formulieren hält. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html#tocitem2

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EyeQatcher  04.09.2018, 22:55
@Kaffeemann88

Bei Arbeitsverträgen. Unter ganz bestimmten Umständen.

Nicht aber im Rahmen von Ausbildungsverträgen.

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Kaffeemann88 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 23:05
@EyeQatcher

Ich habe jetzt einen Arbeitsvertrag. Wenn ich in den nächsten Tagen einen Ausbildungsvertrag erhalte über 3 Jahre, gilt dann nach den 3 Jahren der bisherige Arbeitsvertrag oder müsste nach der Ausbildung neu verhandelt werden? Dann in dem Fall kann der Chef natürlich mich unter Druck setzen, und sagen Übernahme ja, aber eben nur mit freiwilliger Verplichtung

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EyeQatcher  04.09.2018, 23:33
@Kaffeemann88

Ach so ...

Nun, dann ist es schon mal definitiv keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung.

Das sind voneinander losgelöste Verträge.

Dein jetziger Arbeitsvertrag muss ja, damit Du ein Ausbildungsverhältnis eingehen kannst, gelöst werden. Ich empfehle einen Aufhebungsvertrag, möglichst "auf Betreiben des Arbeitgebers".

Mit Ausbildungsbeginn besteht ja dann zwischen Euch ein völlig anderes Vetragsverhältnis. Für die Berufsschule entstehen dem Unternehmen keine Kosten (im Gegensatz zu z.B. einer Meisterschule, die der AG finanzieren würde), die Ausbildungsvergütung ist ein ganz normales Entgelt. Also hat er schon rein moralisch keinen Anspruch darauf, dass Du im Anschluss an die Ausbildung dort weiter arbeitest.

Dieses Ausbildungsverhältnis endet dann.

Also habt Ihr erst mal quasi überhaupt gar kein arbeitsrechtliches Verragsverhältnis.

Demzufolge steht es Dir frei, ob Du mit ihm ein neues-, diesmal wieder ein Arbeitsverhältnis, eingehst.

Kannst Du mir den konkreten Passus, den er da reingebastelt hat, mal zitieren?

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Das kann der Betrieb auch nicht einklagen.

Was würde es auch bringen, wenn du dann extrem langsam arbeitest etc. nur weil du nicht kündigen darfst.