WBS Wohnung für zwei?

2 Antworten

Ein gemeinschaftlicher Mietvertrag kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden

Möchte ein Mieter die Wohnung weiterhin bewohnen, muss dieser mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag schließen.

Hierbei handelt es sich um eine vertragsrechtliche Bestimmung. Das es sich dabei um eine Sozialwohnung handelt ändert daran leider nichts.

Nein, man braucht nicht auszuziehen. Wenn man einmal drin wohnt, kann man bleiben. Die Schwierigkeit ist nur, ob der Vermieter einverstanden ist und den anderen aus dem Mietvertrag entläßt.


heurekaforyou  25.07.2024, 19:01

Diese Annahme ist leider falsch.

Richtig ist: Ein gemeinschaftlicher Mietvertrag kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden.

 Die Schwierigkeit ist nur, ob der Vermieter einverstanden ist und den anderen aus dem Mietvertrag entläßt.

Das würde ja bedeutet, dass der Mieter ggf. nie wieder ausziehen könnte.

Möchte einer der Mieter die Wohnung alleine weiter bewohnen, muss dieser mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag schließen.

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adelaide196970  26.07.2024, 22:16
@heurekaforyou

bei uns läuft das anders. Da wird reihenweise jemand aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen.

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