WBS Wohnung für zwei?
Ich und mein Freund sind Ende letztes Jahr zusammen gezogen aber wie es nun leider aussieht wird die Beziehung nicht mehr lang halten meine Frage ist nun da wir eine wbs Wohnung beziehen die über 60 Quadratmeter groß ist ob ich auch ausziehen muss wenn er es tut da laut der Vermietung man in der Größe der Wohnung nur zu zweit wohnen darf
2 Antworten
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Möchte ein Mieter die Wohnung weiterhin bewohnen, muss dieser mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag schließen.
Hierbei handelt es sich um eine vertragsrechtliche Bestimmung. Das es sich dabei um eine Sozialwohnung handelt ändert daran leider nichts.
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Nein, man braucht nicht auszuziehen. Wenn man einmal drin wohnt, kann man bleiben. Die Schwierigkeit ist nur, ob der Vermieter einverstanden ist und den anderen aus dem Mietvertrag entläßt.
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bei uns läuft das anders. Da wird reihenweise jemand aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen.
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https://www.mietrecht.org/mietvertrag/aenderung-mietvertrag-trennung/
das ist alles rechtens
Diese Annahme ist leider falsch.
Richtig ist: Ein gemeinschaftlicher Mietvertrag kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden.
Das würde ja bedeutet, dass der Mieter ggf. nie wieder ausziehen könnte.
Möchte einer der Mieter die Wohnung alleine weiter bewohnen, muss dieser mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag schließen.