Wasserschaden am Gemeinschaftseigentum(Treppenhaus) durch kaputte Dichtung am Spülkasten über Toilette im Sondereigentum. Wer zahlt bzw. welche Versicherung?

4 Antworten

Die Gebäudeversicherung reguliert die Nässeschäden sowohl am Gemeinschafts- als auch am Sondereigentum. Warum sollte sie auch nicht? Die Verwaltung hat keine Ahnung.

Für die kaputte Dichtung wirst du selber aufkommen müssen.


tibu7 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 14:03

danke! Der Mitarbeiter der Verwaltung meinte, da es sich um einen Schaden der durch unseren Defekten Spülkasten handelt und der Schaden somit durch uns(Sondereigentum) entstanden ist, würde die Versicherung wahrscheinlich nicht zahlen. Denken Sie, dass ebenfalls der Schaden an unserer Wohnung übernommen wird, wenn der Schaden von uns ausgeht?

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grandy52  25.07.2024, 14:34
@tibu7

Das ist einfach Unsinn was der erzählt. Es ist der Schaden sowohl am Gemeinschafts- als auch am Sondereigentum versichert, auch wenn die Schadenursache im Sondereigentum lag.

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Dieser Schaden kam durch eine kaputte Dichtung des Spülkastens, welcher in der Wand über unserer Toilette befestigt ist(Sondereigentum). Mieter hat keine Schuld.

Klassischer Leitungswasserschaden (bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser). VGV melden, bearbeiten lassen, fertig.

Die Hausverwaltung hat es an die Wohngebäudeversicherung weitergegeben, denken aber, dass diese keinen der Schäden übernehmen werden.

Dann hat die Verwaltung respektive der zuständige SB entweder keine Ahnung von seinem Job, oder die WEG hat eine VGV ohne Einschluss von Leitungswasserschäden abgeschlossen - was schwer vorstellbar, aber möglich ist. In letzterem Fall würde sich hier die Frage stellen, wer das so beschlossen hatte, und warum.


tibu7 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 14:22

Danke! Hier mal der Text vom Hausverwalter:

„Beim befüllen des Spülkasten spritzt das Wasser vom Innenleben (Befülleinrichtung) nach allen Seiten und läuft an der Verschraubung des Druckdeckels aus dem Spülkasten und innerhalb des Spülkastens an der Trockenbauwand lang“ (siehe Seite 8)

Der Spülkasten gehört zum Sondereigentum, somit müssten Sie sich um die Schadensbehebung kümmern und ggf. Ihrer Versicherung den Schaden melden.

Hört sich dann für mich so an als hätte der Hauverwalter keine Ahnung oder?

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FordPrefect  25.07.2024, 17:13
@tibu7

In der Tat. Insbesondere ist es nicht Aufgabe der HV, eine Bewertung eines Schadens durchzuführen, sondern sie hat dies der Versicherung zu melden. Schließlich arbeitet die HV für die WEG, nicht für die VR.
Selbst gesetzt den Fall, es läge hier ein Haftungs- bzw. Regressgrund gegen Eigentümer oder Handwerker vor, wäre es Sache der VGV, dies festzustellen. Die würde dann trotzdem regulieren, aber ggfs. Dritte respektive deren Versicherer in Regress nehmen.

Da hier nicht zu erkennen ist, wie man bei der Sachlage ein Verschulden des Sondereigentümers konstruieren wollte, ist es umso mysteriöser, warum sich die HV weigert, das zu melden.

Ich würde hier die HV schriftlich per Fax und/oder Einwurfeinschreiben auffordern, den Schaden unverzüglich an die VGV zu melden. Ersatzweise könnte ein WEG Mitglied dies prinzipiell auch selbst tun, vorausgesetzt, VR und Versicherungsnummer wären bekannt - nur ist das selten der Fall.

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tibu7 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 11:26
@FordPrefect

Danke. Ja so sehe ich es auch. Könnte nur evtl. so ausgelegt werden, dass wir unserer Wartungspflicht beim Spülkasten nicht nachgekommen sind. Dann ist die Frage ob dann evtl. doch die Haftpflicht einspringt, falls wir von der Wohngebäudeversicherung in Regress genommen werden.

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Die Haftpflicht ist raus, da hier kein Verschulden vorliegt.
Für Wasserschäden, egal ob Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, ist die Gebäudeversicherung zuständig.
Nun ist eine Leitungswasserversicherung nicht Pflicht (allerdings schließt jeder gute Verwalter eine ab). Selbst wenn eine besteht, kann diese einen Selbstbehalt haben. Ob eine besteht, sieht man an der Nebenkostenabrechnung.
Sollte die Versicherung aus welchen Gründen auch immer den Schaden nicht übernehmen, so ist die Eigentümergemeinschaft für den Schaden am Gemeinschaftseigentum und der Wohnungseigentümer für den am Sondereigentum zuständig.
Sache des Mieters ist es nie.


tibu7 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 14:07

Danke. Dann ist die Haftpflicht ja schonmal raus. Zahlt die Wohngebäudeversicherung selbst wenn die Schadenursache von unserem defekten Spülkasten herrührt(Sondereigentum)?

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Smartass67  25.07.2024, 14:12
@tibu7

Was heißt hier selbst wenn? Genau dafür ist sie da. Lies die Versicherungsbedingungen, die schließen das eindeutig ein. Bin Versicherungskaufmann und war lange an einer Hausverwaltung beteiligt.

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Oder übernimmt dies evtl. meine Haftpflichtversicherung, da diese auch vermietete Wohnungen beinhaltet?

Natürlich nicht, da kein Verschulden deinserseits vorliegt. Somit ist auch keine Haftung deinerseits vorhanden.