Wasseranschluss öffnen strafbar?
Angenommen wir (öffentlicher Wasserversorger) legen einen Hausanschluss lahm( absperrer zudrehen) und der Kunde dreht ihn eigenmächtig wieder auf, macht er sich dadurch strafbar?
2 Antworten
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Wenn ihr ihm den Hahn zugedreht habt darf er den nicht eigenmächtig wieder öffnen. Am besten ist es wenn ihr beim absperren ein Foto davon machen würdet und auch dann wenn die Plombe geöffnet worden ist, es ist immer einfacher wenn man dann auch was in den Händen hat.
Wenn das verplombt wurde dann ist es strafbar.
Bei uns werden die Hausanschlüsse nicht verplombt