Wasser Abwasser bei Hartz IV?

3 Antworten

Du hast etwas bezahlt bekommen, da Du weniger verbraucht hast, als Du monatlich bezahlt hast. Somit hast Du ein Einkommen, das Du nun weniger vom Jobcenter bekommst.


guissi91 
Beitragsersteller
 27.01.2020, 22:18

Ja aber das müsste doch auf dem. Bescheid aufgelistet sein? Sowie heizkost und so auch oder? Den wie gesagt es steht nichts und in meinen Nebenkosten der Wohnung werden die ja nicht auflisten.. Sonst würde ich ja doppelt zahlen!?!

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Deinen Strom für den normalen Haushalt musst du ja aus deinem Regelsatz für den Lebensunterhalt bzw.Einkommen selber zahlen, wenn da also in der Abrechnung auch ein Guthaben für den normalen Haushaltsstrom enthalten sind, dann darf dies schon einmal nicht als Einkommen angerechnet werden.

Hast du denn dein Gas, Wasser, Abwasser bei deiner ALG - 2 Antragstellung angegeben und nachgewiesen, ist deine KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) angemessen und hast du selber Einkommen, wenn ja was und in welcher Höhe ?

Wenn du das alles angegeben und nachgewiesen hast und eigenes Einkommen erzielt, also nur eine Aufstockung vom Jobcenter bekommst und deine KDU - angemessen ist, dann wurde bzw.sollten diese Posten ( außer deinen Haushaltsstrom ) bei der Berechnung deines Bedarfs berücksichtigt worden sein.

Selbst wenn du dann vom Jobcenter angenommen als Aufstockung monatlich nur 250 € erhalten würdest, deine KDU - aber angenommen bei angemessenen 450 € liegen würde, zählt dein Guthaben dann außer einem Guthaben für Haushaltsstrom als minderndes anrechenbares Einkommen.

Nur wenn deine KDU - nicht angemessen wäre und das Jobcenter zur Berechnung deines Bedarfs nur die angemessene KDU - berücksichtigt hätte und du den Differenzbetrag aus deinem Regelsatz bzw.Einkommen selber zuzahlen müsstest, könntest du diese eigene Zuzahlung zunächst von einem BK - Guthaben in Abzug bringen.

SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung:

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Das Jobcenter geht offenbar davon aus, dass du vom Jobcenter Leistungen erhältst für deine kalten Nebenkosten, also auch für Wasser und Abwasser. Dann greift automatisch der erste Halb-Satz von Absatz 3 oben.

Wenn deine Kosten für Wasser und Abwasser aber nicht anerkannt worden sind als Bedarf, als Aufwendung, dann greift der zweite Halb-Satz von Absatz 3 oben. Dass diese Kosten aber nicht anerkannt werden, kommt selten vor - außer, diese Nebenkosten sind unangemessen hoch, oder du hast vergessen, diese Nebenkosten (Wasser, Abwasser) anzugeben bei deinem Antrag auf ALG II.

Jetzt hast du zwei Möglichkeiten, aber am besten machst du beides:

  1. Du gibst diese Kosten nachträglich an als Bedarf beim Jobcenter.
  2. Du gibst beim Jobcenter an, dass diese Kosten bislang gar nicht übernommen worden waren als Bedarf und deshalb auch nicht "die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung [...] mindern" dürfen.

Gruß aus Berlin, Gerd