Was wird mich der schaden kosten?
Hallo mir ist leider einer in die Seite gefahren und wollte mal von euch wissen was der Schaden kosten wird.
Schaden zieht sich von der Beifahrertür ( Mitte )
bis hinteren kotflügel. Türgriff und hindere Felge ist auch beschädigt.
danke im Voraus !
4 Antworten
Wenn der andere Schuld hat und das auch polizeilich geklärt ist, dann bring den Wagen einfach in eine Werkstatt, die rechnen dann mit der Versicherung ab.
Alternativ kannst du einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lassen, und mit diesem mit der gegnerischen Versicherung abrechnen und das Geld kassieren. Du bist nicht verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen.
Auf jeden Fall brauchst du einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten. Meine Werkstatt hat mir als den Kostenvoranschlag kostenlos gemacht. Und den reichst du bei der Versicherung ein.
Und beim kleinsten Problem, das die machen, gleich einen Anwalt nehmen und auf keine Diskussion einlassen. Den Anwalt muss die gegn. Versicherung auch zahlen.
Ohne das Fahrzeug gesehen zu haben und grob kalkuliert, kann dir hier niemannd eine exakte Auskunft über die Kosten geben. Nur soviel sie sind deutlich im vierstelligen Bereich.
Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - musst du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern. Das geschieht durch ein Gutachten eines von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen. Du hast das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Gutachten zu beauftragen. Die Kosten, die für dieses Schadensgutachten anfallen gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.
Das von dir beauftragte Gutachten dient zur Beweisicherung und müsste unter anderem die folgenden Angaben beinhalten:
- Wiederbeschaffungswert (WBW): Das ist der Wert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall.
- ggf. Restwert: Das ist der Wert deines Autos, in dem Zustand wie er sich nach dem Unfall (bei der Besichtigung) befindet.
- Reparaturkosten
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
- Wertminderung
- Wertverbesserung
- ggf. Umbaukosten
- usw.
Die Daten des Verursachers legst du bei deinem Sachverständigen vor. Anhand des Kennzeichens des Verursachers kann dein Sachverständiger dann abfragen wo dieser versichert ist. Wenn du ihm eine Abtretung in Höhe des Gutachtenhonorrares unterschreibst, dann brauchst du auch nicht in Vorkasse zu treten.
Nachdem dir das Gutachten vorliegt kannst du direkt die Reparatur des Schadens in der Fachwerkstatt deiner Wahl beauftragen. Ausnahme hiervon ist ein wirtschaftlicher Totalschaden mit Reparaturkosten die mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. ebenso kannst du den schaden fiktiv anhand des Gtuachtens abrechnen. Die MwSt bekommst du dann nur in der Höhe erstattet in der sie tatsächlich angefallen ist.
Für die Zeit, in der du dein Auto aufgrund des Unfalls trotz Nutzungswille und -möglichkeit nicht nutzen kannst steht dir nach Wahl ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu.
Dann solltest du dir Gedanken machen, ob du die weitere Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung selber vornehmen willst oder direkt einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht damit beauftragst.
Nichts, zahlt doch die gegnerische Haftpflicht.
Wird schon so 3000+€ sein.
läßt sich schlecht abschätzen, wahrscheinlich im bereich von 8000 euro
Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert mit einer Beteiligung von 300 Euro.
wir sind derzeit am überlegen ob wir uns das Geld nicht auszahlen lassen sollen und es mit einer gebrauchten Tür ( selbes Model ) instand setzen lassen.
würde uns billiger kommen