Was wen ein Jugendlicher den Notruf aus spaß wählt?

4 Antworten

Minderjährige sind ab 14 Jahren deliktsfähig und schadenersatzpflichtig. Für jüngere Kinder haften die Eltern nicht automatisch, sondern nur, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist.

In Deutschland ist man ab 14 eingeschränkt strafmündig. Da er 13 ist, hat er diesbezügich nicht mit einer Strafvervolgung zu rechnen.

Dem Kind wird nichts passieren, da es erst 13 Jahre alt ist.
Man ist erst ab 14 Jahren strafmündig, allerdings auch nur beschränkt.

Entweder es passiert nichts, weil sie keine Zeit dafür haben, oder die Polizei kommt und spricht mit dem Kind und ggf. mit den Eltern.

Passieren wird nichts. (Strafe o.ä.)

Er ist nicht strafmündig und Eltern haften nicht für ihre Kinder.


Ladrin 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 11:04

Das heißt ihn wird verziehen