Was wäre es?

3 Antworten

Nein. Solange keine fehlende sexuelle Selbstbestimmtheit oder eine Zwangslage ausgenutzt wurde, keine Gelder flossen und alles einvernehmlich war und die jüngere Person kein/e Schutzbefohlene/r det älteren Person ist, ist es legal.

Fakt ist aber: Wer Vater wird, muss zahlen.

Nein. Ist ja alles legal.


Für was bestraft? Hat er Sie (oder Sie ihn) zum Sex gezwungen, genötigt oder anderweitig gebracht? Gehe ich jetzt mal nicht von aus.

Demnach war der GV absolut einvernehmlich und somit gibt es keine Straftat.


Ichsuche328 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 21:12

Aber weil sie unter 18 und er über 18 ist

Caila  16.08.2024, 21:15
@Ichsuche328

Ja und? Ab 16 darf man auch mit Erwachsenen Sex haben, So lange die keine Zwangslage oä ausnutzen sondern es eben absolut freiwillig ist.

MichaelLvG  16.08.2024, 21:16
@Ichsuche328

Nein. In Deutschland geht’s nicht um U18/Ü17, sondern um U14/Ü/13 und manchmal um U16/Ü20.

MichaelLvG  16.08.2024, 21:20
@Ichsuche328
In Deutschland geht’s nicht um U18/Ü17, sondern um U14/Ü/13 und manchmal um U16/Ü20.
Caila  16.08.2024, 22:03
@Ichsuche328

Wenn einer der Beiden unter 14 ist und der Andere älter dann selbstverständlich nicht. Unter 14 ist es ein Kind.