Was wäre die Strafe wenn man in Deutschland einen Coal roller fährt und die Polizei erwischt einen?

7 Antworten

Nicht zulassungsfähig in Deutschland. Also Fahren ohne Betriebserlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da keine Versicherung ein Fahrzeug versichert, welches keine Straßenzulassung hat. Sicher kann man auch noch irgend einen Verstoß gegen Umweltgesetze finden.

Das Absurde ist: Die AU prüft meines Wissens nur, ob die Werte der Vorgabe für den jeweiligen Fahrzeugtyp entsprechen.

Wenn dieser Abgasausstoß für dieses Fahrzeug nun "normal" ist (d. h. das Fahrzeug mit der entsprechenden Vorgabe zugelassen wurde), passiert wahrscheinlich leider gar nichts... :-(

Allerdings würde es mich wundern, wenn in Deutschland ein Auto so zugelassen würde, und dann könnte das sogar "Fahren ohne Betriebserlaubnis" sein, und das könnte teuer werden, schau mal im Bußgeldkatalog ...


Zanora  13.10.2019, 10:05

Genauso kenne ich das auch. Bei einem Defekt also wenn dies vermeidbar ist, bekommt man ein Bußgeld und auf alle Fälle so keinen Tüv. Aber so extremer Rauch kann nicht normal sein. Aber lt meines Wissens ist das gar nicht so teuer. 10€ - 20€ Bußgeld bzw Verwarnungsgeld. Aber ich kann mir gut vorstellen das es dann bei der nächsten Kontrolle teurer wird. Das ist eine Abgasbelästigung.

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claushilbig  13.10.2019, 10:38
@Zanora

Kommt drauf an, ob das "mit Absicht" ist, oder nicht. Wenn nämlich bewusst

"Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird." (§ 19 StVZO),

erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Und wer ein Fahrzeug führt," obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war", riskiert ein Bußgeld von 50 Euro (s, https://www.bussgeldkatalog.org/erloeschen-betriebserlaubnis/#bussgeldrechner_zum_fahren_mit_erloschener_betriebserlaubnis)

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§ 30 StVO Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

Wenn die Abgasanlage so verändert wird dann wird das Fahrzeug sicher nicht mehr der bei der Anmeldung zugrunde gelegten Steuerklasse entsprechen und die abgeführte KfZ-Steuer wäre zu niedrig. Das ist dann ein Verstoß gegen § 370 Abgabenordnung:

Abgabenordnung (AO) § 370 Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Und bei Steuerstraftaten reagieren deutsche Gerichte alles andere als lustig.

In Deutschland gibts für fast alles ein Bußgeld!! Sowas nennt man Abgasbelästigung und wäre diese vermeidbar, gibts Bußgeld. Nur die Höhe der Strafe weis ich nicht genau, aber so teuer ist die glaub gar nicht. 10€ - 20€ aber das ist halt ein Verwarungsgeld beim nächsten mal kann es dann schon teuer werden!!

Mit di einem Umbau erlischt die Betriebserlaubnis. Du Fährst also ein Fahrtzeug ohne Betriebserlaubnis...

Unter anderem würde so ein Fahrtzeug still gelegt werden.