Was verdient man in einer Umschulung?

2 Antworten

Ein Anspruch auf BAB - besteht in einer Umschulung meiner Kenntnis nach nicht, sondern im Regelfall nur in einer betrieblichen Erstausbildung.

Es könnte unter Umständen auch in einer zweiten Berufsausbildung bewilligt werden, wenn diese notwendig wäre, weil man den erlernten Beruf z.B.wegen Krankheit nicht mehr ausüben kann.

Wer ist denn für die Umschuldung zuständig, wie alt bist Du denn und wie lange hast Du vorher versicherungspflichtig gearbeitet ?

Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, könnte unter Umständen ein Anspruch bei der Rentenversicherung auf Übergangsgeld bestehen, oder dann z.B.durch Bürgergeld vom Jobcenter, dann sollte es auch einen entsprechenden Zuschuss zum normalen Regelbedarf für den Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geben.

Würdest Du z.B. Anspruch auf Übergangsgeld von der Rentenversicherung haben, könntest Du als Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum unter Umständen auch noch Wohngeld von der Wohngeldbehörde auf Antrag bekommen, wenn Du auch das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen würdest.

Einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Das läßt sich pauschal nicht beantworten, sondern hängt von den einzelnen Umständen ab.