Was tun wenn man keine schule gefunden hat und keine schulen mehr annehmen? (16jahre)

8 Antworten

Lieber Cartman, du scheinst zum gegenwärtrigen Zeitpunkt nicht sehr beliebt zu sein bei den Schulen. Die haben Angst, sich was aufzuhalsen, womit sie dann Probleme kriegen.

Du brauchst einen Fürsprecher, eine/n Erwachsene/n, der/die sich für dich einsetzt. Und du selbst mußt durch dein Auftreten, Verhalten, Kleidung, Ausstrahlung etc. deutlich machen, daß du vorhast, fleißig, brav und anständig zu sein. Am besten wäre es, wenn du auf der Schule, die dich runterschmeißen will, doch noch bleiben könntest. Gibt es jemanden, den du bitten kannst, dir zu helfen? Einen Pfarrer? Einen Lehrer? Eine Sozialarbeiterin vom Jugendzentrum oder sogar vom Jugendamt? Onkel, Tante, Nachbar, Eltern, Großeltern, wer wäre bereit für dich mit dem Direx zu sprechen und vielleicht sogar mit mehreren Schulleitern zu sprechen?

Notfalls mußt du das Schulamt um Hilfe bitten, denn du bist noch schulpflichtig. Gefahr dabei: die schicken dich auf die Hauptschule. Und das ist dein Problem, nicht wahr? Also denk nach, welchen Erwachsenen du fragen kannst!

Viel Glück!

In NRW gibt es 10 Jahre Schulpflicht, also irgendeine Schule MUSS dich nehmen! Die dürfen dir das gar nicht verweigern.


Cartman3D 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:02

die meinen WIR müssen dich nicht annehmen und soweiter

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hier der link zum untenstehenden text http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_Unterricht/Schpfl/Verweigerung.html

die letzten beiden Sätze dürftern für dich entscheidend sein. Good luck Schulpflicht

Wie lange dauert die Schulpflicht?

Wann beginnt die Schulpflicht?

Gibt es eine vorzeitige Einschulung?

Kann die Aufnahme eines schulpflichtigen Kindes verweigert werden?

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine ganz bestimmte Schule besteht nicht, es sei denn, der Schulträger hat gemäß § 84 SchulG Schulbezirke bzw. Schuleinzugsbereiche gebildet (vgl. § 39 SchulG). Gewährleistet wird jedoch das Recht auf freie Wahl der gewünschten Schulform, wobei nur die Gesamtschule ausgenommen ist, da sie nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung steht.

Übersteigt an einer ganz konkreten Schule die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so können auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche abgewiesen werden. Das Aufnahmeverfahren ist nach sachlichen Kriterien zu gestalten. Sachliche Kriterien können sein: Ein ausgewogener Anteil von Jungen und Mädchen, die Länge des Schulwegs, Geschwisterkinder, die bereits aufgenommen worden sind und bei Gesamtschule auch die Leistungsheterogenität. Erfolgt die Ablehnung an einer Realschule oder einem Gymnasium, erhalten die Eltern gleichzeitig einen Hinweis darauf, an welcher Schule der gewünschten Schulform in zumutbarer Entfernung noch ein Platz für ihr Kind zur Verfügung steht. Gegebenenfalls muss die zuständige Schulaufsichtsbehörde das Kind einer Schule zuweisen.

Bleib auf der Schule auf der bist, und versuche dich mitten im Jahr anzumelden und lass dich auf listen setzen. Da du unetr 18 bist muss dich eine Schule nehmen, aber da du ja eine hast geht das nicht.

Jaa ... da bleibt nichtmehr viel wenn du die Mittel hast eine Private oder Abendschule ansonsten ab in die Arbeit :)


oinefinity  12.01.2012, 00:00

achso du bist noch garnicht fertig ?????????????? dann müssen sie dich nehmen

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