Was tun wenn man beim Angeln sabotiert wird?

2 Antworten

Beleidigungen sind nach dem Deutschem Recht strafbar und fallen unter den Strafttatbestand der beleidigung gemäss § 185 StGB (Strafgesetzbuch). Wenn jemand dich beleidigt, kannst du eine Strafanzeige erstatten. Beleidigungen müssen aber in noramlwerweise trafrechtlich verfolgt werden, indem du selbst einen Strafantrag stellst.

Wenn Menschen dich beim Angeln bewusst stören etwa durch das Werfen von Steinen ins wasser, könnte dies als Nötigung (§ 240 StGB) oder Störung des Beseitzes (§ 123 StGB) gewertet werden. Nötigung setzt allerdings voraus, dass Gewalt angewendet wird oder eine drohung vorliegt, während Störung des Besitzs das unbefuugte Betreten oder Stören auf einem Grundstück betrifft.

Das Werfen von Steinen könnte unter Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Gefährliche Körprverletzgun (§ 224 StGB) fallen, insbes ondere wenn dabei Menschen oder tiere verletzt oder gefährdet werden auch die Bedrohung von Menschen durch das Werfen von Steinen kann rechtliche KOnsequenzen haben.

In manchen Fällen könnten solche Handlungen auch gegen Naturschutzgesetzet verstossen, vorallem wenn Tiere wie Fische unnötig gestört oder verletzt werden. Dies könnte zu Bussgeldern oder anderen Verwaltungsstrafen führen


Hingehen und seinen Mann stehen.

Hat zumindest mal ein Kumpel gemacht. Waren Angeln und dann kamen Rentner die meinten wir dürfen hier nicht angeln.


Lachsforelle98 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 14:24

Perfekt ... beim nächsten Mal nehm ich einen Mann mit