Was tun wenn der Strom Grundversorger etwas fordert obwohl wir dort gar nicht wohnen?
Was kann ich tun wenn der Grundversorger für Strom gut einen Monat nach Auszug für 2 Monate noch Geld fordert?
Wir sind zum 03.06.2019 ordentlich aus der damaligen Wohnung ausgezogen und gaben auch den Strom bei Yellow zu dann auch ordentlich abgemeldet/gekündigt.
Sind dann zum 03.06.2019 bei Bekannten zur untermiete in ein anderes Bundesland eingezogen.
Nun kam plötzlich raus das wir für den Monat Juli bis August 2019 bei dem Grundversorger Strom zahlen sollen ,es wurde auch etwas verbraucht und als Vormieter steht wohl eine Immobilie Firma drinnen, laut dem Grundversorger. Sprich dieser soll im Juni dort gewohnt haben,nach dem 03.06.2019.
Ich habe nun dem Grundversorger mehrmals gebeten mir zu sagen wer uns dann gut 1 Monat später dort angemeldet hat,da wor vorher auch nie beim grundversorger waren. Und das diese sich doch an die Vormieter wenden sollen die vor Juli und nach dem 03.06.2019 dort drinnen waren,laut denen!
Darauf bekomme ich keine Antwort und soll nun ein Übergabeprodukoll und den Zählerstand von damals durch geben!
Ja dies habe ich nur leider nach so vielen Jahren nicht mehr! Bsw es gab zwar eine Übergabe am 03.06.19 aber habe nichts schriftlich und der Zettel mit dem Zählerstand ging ja damals an Yellow und der Vermieter oder Yellow müsste dies doch dann an den Grundversorger weiter gegeben haben.
Was kann ich nun machen,wenn Yellwo ohne Kunde Nummer nichts raus gibt? Diese habe ich nach so vielen Jahren natürlich nicht mehr.
Reicht auch eine Bestätigung derer die uns ein Zimmer untervermietet haben ?
1 Antwort
Wenn dir die angeforderten Unterlagen nicht vorliegen, solltest du das im Zweifel auch so kommunizieren. Ansonsten im Zweifel nochmal auf die Kündigung verweisen (liegt die die Bestätigung noch vor?) und ggf. auch den Umzug mit Meldebescheinigung belegen. Hilfsweise kannst du dich auch auf die Verjährung berufen.
Sollte der Grundversorger sich weiterhin querstellen (was mich aber sehr wunden würde, da die Forderung im Zweifel sowieso bereits verjährt ist), so wende dich bitte an den Verbraucherzentrale e. V. deines Bundeslandes und mach einen Termin in der Abteilung allg. Verbraucherrecht oder Energierecht (je nachdem wo es schneller geht, beide Abteilungen können dir helfen) aus. Die Vertretung durch die VZ kostet dich pauschal € 50,-- (bei schwachem Einkommen oder besonderen Umständen reduziert auf €36,--), sofern man das Ganze direkt ohne Schriftverkehr per E-Mail oder Telefon klären kann sogar nur € 25,-- (ermäßigt € 11,--). Im schriftlichen Verfahren würde man auch die Erstattung der Beratungsgebühr fordern.
LG