Ich schätze du willst das streamen auf den zweiten Computer verlagern damit der PC auf dem gespielt wird nicht laggt. Jedoch erfordert jede Übertragung  auf einen  anderen  Rechner eine hohe Leistung  vorallem wenn ein flüssiges  Bild übertragen werden soll.  Wenn der erste PC nicht ausreichend Leistung bringt bzw. ausreichende Internet Bandbreite zur Verfügung hat wird auch ein zweiter  PC nicht helfen.

Wenn du es aber trotzdem versuchen willst kannst du  z.B das Programm  TeamViewer verwenden.

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Also falls du eher was strafrechtliches gemeint hast , dort gibt es den objektiven und den subjektiven Tatbestand einer Straftat , die haben aber leider nichts mit der Schuld zu tun , zumindest juristisch.

Falls es hier wirklich um den Begriff der Schuld geht , ist das Ganze wohl eher was für Philosophen aber ich werde es trotzdem mal versuchen  anhand eines Beispiels

Objektiv ist eine Schuld wenn sie offensichtlich für jeden unabhängigen Dritten vorliegt. 
z.B Ein junger Mann lässt sich zulaufen und fährt dann betrunken mit seinem Wagen in ein fremdes Auto. Objektiv für jeden Außenstehenden ist natürlich der betrunkene Fahrer Schuld. Sein Verhalten war direkt kausal für den Unfall.

Subjektiv ist eine Schuld wenn sie nur aus einer bestimmten Perspektive als solche gesehen wird. Möglicherweise weil man mehr oder andere Informationen hat und so die Schuld bei jemand/ etwas anderem sieht.

z.B im obigen Fall hatte der Fahrer seinen Autoschlüssel seinem Kumpel gegeben. Als er nach hause wollte hat er ihn von jenem Kumpel zurück verlangt. Dieser hat anstatt ihm das Fahren auszureden den Schlüssel ausgehändigt. 
Natürlich ist gesetzlich und wohl auch objektiv der Fahrer selbst Schuld.
Der Kumpel gibt sich aber womöglich selbst (subjektiv) die Schuld daran weil er ihn hat fahren lassen.


Ich hoffe das Ganze hat einigermaßen Sinn gemacht :D

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Hallo Maya , 

die "Berufsgruppen" die du hier nennst sind lediglich Amtsbezeichnungen für die verschiedenen Stufen in der Beamtenlaufbahn. 
Ich z.B fange wenn ich mein Studium zum Rechtspfleger beendet habe , auf dem Gehaltsniveau A9 an und darf mich Justizinspektor nennen. Wenn ich dann mit Glück drei Jahre später befördert werde , kriege ich etwas mehr Gehalt und darf mich Justizoberinspektor nennen. 

Die obigen Begriffe werden also eher benutzt um das Gehaltsniveau zu beschreiben und weniger den Beruf.

In der Justiz kann man also beim Staat,  je nachdem ob man eine Ausbildung macht oder ein Studium ( zum Rechtspfleger) also Stufen von Justizamtfrau (Gehalt A6)  über Justizoberinspektor (A10) bis zum Oberamtsrat (A13) durchlaufen. Die Aufgaben die man im Job zu erledigen hat ändern sich dadurch aber nicht sondern nur der Titel neben der Unterschrift und das Gehalt auf dem Konto.

Beamte im sozialen Sektor haben die selben Bezeichnungen nur eben mit "Sozial-" vorne dran.

Mit jeder Art von Abschluss kann man beim Staat einen Job bekommen.
Je nach Qualifikation und maximale Aufstiegsmöglichkeit lassen sich 4 Laufbahnen unterscheiden.

Einfacher Dienst ( Hauptschulabschluss nötig.): Gehalt A1 - A5/6
Mittlerer Dienst ( Mittlere Reife o.Ä nötig.) .        : Gehalt A5 - A9
Gehobener Dienst (Abitur nötig.)           : Gehalt A9 - A13 ( z.B Rechtspfleger)
Höherer Dienst   (Studium nötig)                    : Gehalt A13 - A16  (z.B Richter)



Falls du noch weitere Fragen hast (weil das auch etwas viel auf einmal war) , helfe ich dir gerne weiter.


Hier noch eine Tabelle ALLER Bezeichnungen in Bayern :D je nach Behörde:

http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz/erlaeuterungen/tabelle\_stmf.pdf


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