Was tun gegen Katzenhasser?
Hallo, in unserer Nachbarschaft wohnt so ein Saubermann, der seinen Garten ja über alles liebt...! Obwohl ich ihm , als wir vor 3 Jahren einzogen, gleich vorschlug, wenn eine meiner katzen zwischen seinen Salatköpfen mal hinmachen sollte, einfach mit dem Wasserschlauch vertreiben. "Ja das macht doch nix, ach Gott ich mach doch den Katzen nix" - klar...! Mein Kater hing schon 2 Stunden an der Infusion weil er einen Schlag - vermutlich mit einem Spaten ect ins Gesicht bekam und ganz arg aus der Nase blutete. Vor kurzem hab ich den Saubermann erwischt wie er meinem Kater einen großen Stein nachgeworfen hat. So schnell war ich noch nie auf der Strasse...! Kann ich diesen Mann wegen Tierquälerei anzeigen? Wer kennt sich da ein wenig aus? Oder was kann ich sonst tun? Ich hab noch weitere 4 Katzen und tu alles um sie zu beschützen! Freu mich auf jede Antwort von euch LG Brigitte
8 Antworten
Du kannst ihn anzeigen aber du braucht beweise oder zeugen, sonst behaubtet er am Ende vielleicht noch das du deine Katze geschlegen hast
Muss dich etwas bremsen,ich habe auch 3 Katzen die ich überalles liebe,aber mehr braucht kein Nachbar dulden!Ist so.
Waum hälst du deine tiere nicht bei dir ?! Es mag nunmal nicht jeder katzen auf sein gelände.Die arbeit die ich mir hier in mein kräutergarten gemacht habe von einer katze einfach toturinieren lassen.... bestimmt nicht! Ausserdem habe ich hier blindschleichen und 3 salamander paare auf mein gelände.Glaubst du wirklich, dass ich hier solch ein tier ohne natüliche feinde dulde?? Nein! Frechheit
ops das iss krass zeig ihm an oder mache einen foto lasse deine tiere nicht mehr raus,wer weiss was er sonst noch alles anstellt ich glaub ich würde den killen wenn er meiner katze/hund an der gurgel gehen würde,,,sei fair und lass die miezen nicht raus ....alles gute und mache eine anzeige und dann siehst du weiter...am zum schutz denk an euch bitte...
du kannst ihn anzeigen wegen verstoss gegen das tierschutzgesetz und sachbeschädigung so hart es klingt aber ein tier gilt im deutschen staat als sache