Was spricht eigentlich gegen einen Nießbrauch für eine Immobilie?
Nun, der Vater ist 85 Jahre alt und möchte mir die Wohnung komplett überschreiben, damit ich alles regeln kann.
Wir überlegen gerade gemeinsam, ob ein Nießbrauch nötig wäre und ob das komplizierter wäre.
Wäre es nicht sinvoller, mir der Tochter die gesamte Immobilie zu 100% zu übergeben, damit ich einfach komplett ALLES regeln kann? Mir würde die Immo ja gehören, aber er hätte Mitspracherecht. Da er schon etwas älter ist und leider auch was schusselig ist und ich ihn pflege, wäre da ein Nießbrauch gut oder schlecht?
Hach, es ist schwer. Wir können uns nicht entscheiden, was das beste wäre.
Und nein, ich schmeisse ihn nicht auf die Straße, wenn wir keinen Nießbrauch vereinbaren.
5 Antworten
Schreibe ein Wohnrecht ein. So werden solche Angelegenheiten geregelt.
Das ist schon klar, dass du ihn nicht auf die Straße schmeißt, aber stell dir folgendes Szenario vor: Du kannst plötzlich nicht mehr Erwerbsarbeiten und musst Hartz 4 beantragen. Ohne vertraglich festgehaltenem Nießbrauch kann es passieren, dass die Agentur für Arbeit darauf besteht, die Hütte zu veräußern und will, dass du zunächst von dem Veräußerungsgewinn lebst, bevor du Regelleistungen beziehen kannst. Der neue Eigentümer ist dann an nichts gebunden. Ist der Nießbrauch vereinbart und am besten im Grundbuch eingetragen (wenn so was geht, keine Ahnung) dann kann es sein, dass du um den Zwangsverkauf herumkommst bzw. wenn nicht muss der Käufer den im Grundbuch eingetragenen Nießbrach ebenfalls bedienen.
Achtung: Im Grunde genommen bin ich hier Laie. Bitte befrage dazu einen Notar.
Wenn du nicht vor hast, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, brauchst du keinen Nießbrauch. Räum deinem Vater das Wohnrecht ein, das genügt.
Bin ich dann aber dennoch der Eigentümer und darf alles entscheiden? Weil wenn er Wohnrecht hat, hat er doch bestimmt noch andere Rechte hier außer zu wohnen oder? Ich möchte nämlich ALLES zu 100% entscheiden können.
Wenn dein Vater etwas schusselig ist - ist der Nießbrauch kein guter Gedanke. Dann bist du nämlich "nur" Eigentümer und der Vater zieht die Früchte. Sprich er kann vermieten oder kann evt sogar dazu gezwungen sein/werden.
Mach wie üblich ein Wohnrecht für den Vater, löschbar bei Todesnachweis.
Nießbrauch bedeutet im Pflegefall deines Vaters, dass ihr vermieten müsst oder sonstwie eine finanzielle Leistung aus der Immobilie an euren Vater leisten müsst und dieses Nießbrauchsrecht bleibt bei einem eventuellen Verkauf der Immobilie bestehen.
Das hört sich gut an mit dem Wohnrecht! Danke!