Was sollte man bei so einem Fall tun?

Mit Glück wird die Polizei nichts machen. 100%
Abwarten auf einem Polizeibrief. 0%
Der Knast lässt grüßen?! 0%

6 Stimmen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Keine der Auswahl ist richtig, wenn eine der Personen über 18 ist und intime Bilder von einer Person unter 18 besitzt, so ist das Kinder- bzw. Jugendpornografie, was in Deutschland verboten ist.

Somit macht sich die Person ab 18 strafbar, weil diese solche Bilder nicht besitzen darf.

Hier muss allerdings gesagt werden, das nicht automatisch etwas passiert, sondern erst, wenn eine Anzeige bei der Polizei erfolgt ist.

Es handelt sich hier ja generell um kinderpornografische Darstellungen da das Mädel so oder so unter 18 ist.

Ob sie jetzt 13 oder 14 ist spielt nur dahingehend eine Rolle ob sie ebenfalls eine Strafe bekommt.

Sofern die andere beteiligte Person bereits strafmündig ist hat diese definitiv eine Anzeige zu erwarten. Was danach passiert ist dann vom genauen Alter dieser Person abhängig. Wenn diese nur geringfügig älter ist wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt.

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mit Glück wird die Polizei nichts machen.

Wenn sie nicht anzeigt passiert nix wenn sie ihn anzeigt dann wird er freigesprochen meiner Meinung nach


valuex2o 
Beitragsersteller
 02.02.2024, 15:43

Ich hab dass nicht so ganz verstanden. Also meinst du, wenn der deswegen Sie anzeigt passiert nichts, sondern ihr passiert was?

Ichhalt49  02.02.2024, 15:44
@valuex2o

Nein wenn sie ihn anzeigt würde er freigesprochen werden weil er nix Darfur kann meiner Meinung nach

Könnte mir nicht passieren, da ich solche Bilder nie versende. Schon gar nicht mit fremden Personen. Und... auch 14 Jahre ist für mich noch ein Kind.