Was soll ich beim jobcenter sagen?

7 Antworten

Ja. Du musst dir aber gut überlegen, WIE du das sagst. Einfach, dass du nicht hingehst aus Angst, reicht nicht. Du musst deutlich machen, dass du unbedingt arbeiten willst und dich über die Einladungen freust, aber dann richtig schlimme Panik bekommst, sodass du richtig krank wirst mit Übergeben und so und es dann nicht hinbekommst dahin zu gehen. Unbedingt sagen, wie leid es dir tut und dass du da selbst drunter leidest und du nicht mehr weiter weißt, ob dein Berater dir helfen kann mit Kursen etc. Also letztendlich mit Theatralik, damit er Mitleid bekommt. Weil wenn du das nur so stumof sagst, dann könnten Sanktionen drohen! Ist die soziale Phobie diagnistiziert? Dann sag das. Nimm Belege (Arztberichte) mit, damit er sieht, dass das nicht nur eine Ausrede/Lüge ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lange Krankengeschichte/ viel erlebt
sollte ich ihm von meiner angst erzählen?

Erzählen nicht, sondern ein entsprechendes ärztliches Attest einreichen. Darauf hin wirst Du ggf. amtsärztlich begutachtet um festzustellen, inwieweit Du als erwerbsfähig angesehen werden kannst.

Und es gehr hier nicht um sollen, sondern um müssen!

oder würde ich ärger bekommen?

Wenn Du zu Vorstellungsgespärchen nicht erscheinst, die auf Stellenvorschlägen des Jobcenters beruhen, dann würdest/wirst Du in der Tat sehr wahrscheinlich Ärger bekommen.


Angel1578 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 09:52

Ich wurde schon mal begutachtet deswegen darf ich auch nir teilzeit arbeiten.Er weiß auch das ich in Behandlung bin.

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Agamemnon712  06.10.2021, 09:55
@Angel1578

Begutachtet auf Veranlassung des Jobcenters?

Wenn Dein Sachbearbeiter angeblich Bescheid weiß, warum fragst Du dann danach, ob Du ihm von Deinen Beschwerden "erzählen" sollst?

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Angel1578 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 10:05
@Agamemnon712

Nrin er weiß von meinen Beschwerden aber nicht das ich nicht zu den Vorstellungsgesprächen gehe

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Agamemnon712  06.10.2021, 10:11
@Angel1578

Dann bist Du auf dem besten Weg, Dir Ärger einzuhandeln, sofern es sich um Termine handelt zu Vorstellungsgesprächen, die sich auf Stellenvorschläge des Jobcenters beziehen.

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Angel1578 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 10:27
@Agamemnon712

Nein die Stellenanzeigen meine ich nicht. Ich hab sie mir selber rausgesucht

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Agamemnon712  06.10.2021, 10:28
@Angel1578

Dann solltest Du dem Jobcenter nichts davon erzählen und Dich um Deine Gesundung kümmern.

Alles Gute

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Ja, du solltest dem Berater davon berichten. Zum einen kann er dich so in ein Bewerbertraining bringen, zum anderen könnte er dann von eventuellen Sanktionen absehen, allerdings könnte er hierfür ein Attest vom Arzt benötigen.

Desweiteren könntest du potenzielle Arbeitgeber vielleicht um ein Vorstellungsgespräch via Skype, Teams etc. bitten.

Dass du alle 4 Wochen einen Termin hast liegt daran, dass du unter 25 bist. Ist die Sozialphobie diagnostiziert und bist du in Behandlung, oder ist das eine Selbstdiagnose? Oft liegt die Ursache für Aufgeregtheit und mangelnder Zuversicht/Selbstvertrauen. Daran kann man arbeiten. Also Diagnose da? Dann sag es ihm. Wenn nicht, kannst du es dir sparen.


Angel1578 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 10:04

Nein bin in Behandlung und hab auch vor ein paar Jahren ein Gutachten auch gemacht deswegen ist es ok teilzeit zu arbeiten. Er müsste eigentlich von meinen Problemen wissen

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Oberamtmann  06.10.2021, 18:10
@Angel1578

Da ist nicht immer 1:1 ersichtlich. Gerade Gutachten (also die Diagnose) kennen die Mitarbeiter nur, wenn man es ihnen sagt. Vom eigenen Ärztlichen Dienst bekommen sie sonst nur das Ergebnis der Begutachtung + Resultat bzw. Auswirkung auf Vermittlung. Ich würde es offen ansprechen, sofern das für dich ok ist.

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Hol dir einen Betreuer. Und am besten:

Mach Kasse (ugs. für Krankschreibung) und geh auf Therapie.

Wenns schon beim wahrnehmen eines Termins scheitert, kann der Arbeitsmarkt auf dich verzichten.


LouPing  06.10.2021, 12:16
Wenns schon beim wahrnehmen eines Termins scheitert, kann der Arbeitsmarkt auf dich verzichten.

Ganz so einfach ist das nicht.

  1. Bewerbungstraining
  2. Begutachtung

Erst wenn der GA die FS für derzeit arbeitsunfähig erklärt hat sie Zeit und die Verpflichtung sich um eine Therapie zu kümmern.

Auf Dauer kommt sie damit ganz sicher nicht durch…

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