was sind übliche Hausmeistertätigkeiten?

2 Antworten

oder das ich diese Arbeitsanweisung verweigern?

Wenn dies wirksam im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, gehört das natürlich zu deinen Aufgaben.

Oder darf dies ein Hausmeister nicht verrichten?

Warum soll er das nicht dürfen? Sittenwidrig ist das nicht.

Ich bin keine gelernte Reinigungskraft

Ich auch nicht, trotzdem putze ich zu Hause, u. a. die Toiletten.

Desweiteren steht auch im Arbeitsvertrag kein Gehaltszahlungstag 

Das ist auch nicht erforderlich. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt Zahlung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats.


dasmeisslein 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 09:19

Wenn dies wirksam im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, gehört das natürlich zu deinen Aufgaben.

  • wurde es ja nicht das ist das Problem.

Warum soll er das nicht dürfen? Sittenwidrig ist das nicht.

  • ich soll auch mit Reinigungsmitteln Arbeiten für die ich keine Einweisung bekommen habe

Ich auch nicht, trotzdem putze ich zu Hause, u. a. die Toiletten

  • so einfach ist das auch nicht wenn du zuhause beim putzen mit den Falschen mittel irgendwas versaust oder kaputt machst oder jemand weil du das falsche mittel genommen hast jemand ausrutscht oder der gleichen bist du selbst verantwortlich aber wenn dein Arbeitgeber von dir verlangt mit Reinigungsmitteln zu arbeiten und du keine Ahnung davon hast oder keine Einweisung in die Mittel bekommst oder der gleichen haftest du auch dafür nur dann kann man dich auf Schmerzensgeld Verklagen wegen Fahrlässigkeit

Und wegen dem Gehaltszahlung habe auch mal gegoogelt was in einen Arbeitsvertag drin stehen muss laut sehr vielen Seiten ( Auch viele Rechtsseiten von Bund und Gesetzesseiten ) Muss das drin stehen

Zu deinen Tätigkeiten gehört das Reinigen der Böden, Verschmutzung von den Wänden entfernen, WC reinigen, kleine Reperaturen und was sonst noch im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Das sind die üblichen Aufgaben eines Hsusmeisters.

Also gehört das wischen der Turnhalle dazu.

Steht kein Datum zur Gehaltszahlung im Vertrag, erhälst du das zum 1. des Monats.


dasmeisslein 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 09:12

danke erstmal für die schnelle Antwort leider ist es im Arbeitsvertrag nicht definiert " der Tätigkeitsbereich umfasst derzeit im Wesentlich Kleinreparaturen, Kontrollen, Wartung und übliche Hausmeistertätigkeiten.

Und so viel wie ich weiß muss das im Arbeitsvertrag klar geregelt sein oder sollte ich mich da so sehr irren?

Vennesla  23.09.2024, 09:27
@dasmeisslein

Übliche Hausmeisteraufgaben umfasst die Reinigung im Gebäude und auch davor, also auch der WCs und der Turnhalle.