Was sind die Strafen dafür wenn man ....

15 Antworten

Hier ein Auszug aus einer Tageszeitung im Münsterland Juli 2006 zum Thema Kupierverbot:

Boxerhündin kupiert-Strafe

Düsseldorf (Inw). Hundehalter, die ihre Tiere im Ausland an Ohren und Schwanz beschneiden lassen, können empfindlich bestraft werden. Darauf hat die Stadt Düsseldorf hingewiesen. So habe eine Reisende am Mittwoch versucht, eine junge Boxerhündin mit beschnittenen Ohren und Schwanz über den Düsseldorfer Flughafen nach Deutschland einzuführen. Die verletzte Hündin musste sofort behandelt werden und wurde anschließend in ein Tierheim gebracht. Die Reisende, die mit dem Boxerweibchen einreisen wollte, erwartet nun ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und auch gegen das Tierseuchenrecht, weil der Hund keine wirksame Tollwutimpfung hatte. Auf die Frau könnten dadurch bis zu 25.000 Euro Strafe zukommen. Das so genannte Kupieren von Ohren und Rute ist verboten.

Für alle immer noch Unwissenden:

Das Amputieren von Körperteilen nach § 6 des Tierschutzgesetzes in Deutschland verboten. Das Kupieren der Ohren ist bereits seit 1986 verboten. Als zwölf Jahre später das Tierschutzgesetz novelliert wurde, hat der Gesetzgeber auch ein Kupierverbot für Hunderuten aufgenommen.

Mit Inkrafttreten der Tierschutz-Hundeverordnung am 01. September 2001 ist es zudem verboten, Hunde, deren Ohren oder Rute zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale vollständig oder teilweise amputiert wurden, auszustellen oder Ausstellungen mit solchen Tieren zu veranstalten.


serologie  27.04.2019, 08:24

solche Menschen gehören eingesperrt

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eine gerechte Strafe dafür wurde noch nicht gefunden- Kupierte sind für für Vorschläge offen! MFG an alle KUpiergegner, leider sah ich vor einigen Tagen eine jungen Boxer im Bereich zwischen Bochum Stadtgrenze Dortmund, der am Schwanz kupiert war. di jungen Besitzter lächelten noch erfreut als ich fragte ob das ein Boxerbaby sei, schauten verschämt weg als ich sagte er habe aber kaum Ähnlichkeit mit einem Boxer- diese >Leute kann man nur blamierern. Strafrechtlich ist das tier nur eine Sache u wird auch so behandelt- der Strafkatalog ist da leider noch nicht ausgereift so wie bei Pädophilien, anderen Sexaulstraftätern oder Mördern. Letztendlich gehören die alle in den 'Topf der Selbstherrlichen dennn für die gilt nur ihr eigenes Weltbild- bäh mir wird schlecht

Die höchststrafe nach Tierschutzgesetz sind bis zu 2 Jahre haft. Wenn du nen guten Richter erwischst kannstze damit rechnen. Ansonsten wirds ne Geldbuße bis 5000€ Wenn diu den Hund behltst spiessrutenlaufen und das täglich - es gibt genügend die die besitzer von solchen Hunden permanent anpöbeln.

Als strafe wäre ich für die bieblische versiuon: Ohr um Orh, Rute um Rute. Und zwar ohne Betäubung.

das ist eine ordnungswidrigkeit, wenn ich richtig gelesen habe gibt es hier leider nur bis 5000 euro strafe. und natürlich die kopfschüttelnden blicke der passanten, insbesondere andere hundebesitzer, die über soviel dummheit und tierquälerei aus "schönheitsgründen" mit dem kopf schütteln. das muss man aushalten können. auch ja , ein bisschen angepöbel muss wohl auch einkalkuliert werden.


GerQuickscoper  04.02.2021, 04:54

Also wenn ich meinen Hunde Welpen kupiere bekomme ich nur eine 5000€ Strafe ???? Oder noch irgend etwas ?

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da kann ich nur mit den Kopf schütteln das ist schon trauig genug warum fragst du hast du sowas vor?ich kann die Frage nur verstehen wenn du jemand anzeigen möchtes,ansonsten solltes du dich schämen.Die anderen haben vollkommen recht mit ihren Antworten auch wenn sie frech werden. Das löst die Frage schon aus.