Was sagt ihr zu diesen Bericht?
3 Antworten
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Nur den Eingangsbeitrag überflogen:
a) es gibt seine Schilderung und es gibt die der Polizeibeamten
b) wenn seine Schilderung stimmt, haben sich die Beamten ggf. strafbar gemacht (wie gesagt - nur überflogen), wenn die der Beamten (also der Tatvorwurf) stimmt, hat er sich strafbar gemacht.
Mehr kann man dazu kaum sagen.
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
An einem Hbf kann immer nach deinem Ausweis gefragt werden! Du hast Wind gesät und Sturm geerntet
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Nicht schlüssig erzählt.
Die Polizei weiß auch, dass an Bahnhöfen Kameras angebracht sind und andere Personen waren auch anwesend- alles bisschen komisch.
Werde ich so behandelt, warte ich keine 2 Jahre bis sich was tut. Hört sich insgesamt an wie eine schlecht geschriebene Kindergeschichte.