Was passirt wenn man sich Pc spiele kostenlos runterlädt?
Also ich habe eine seite im Internet entdeckt wo man sich kostenlos spiele runterladen kann dort habe ich mir schon Spiele die über 10 Jahre alt sind runtergeladen aber jetzt habe ich auf der seite ein Spiel entdeckt das neuer ist was passirt jetzt wenn ich mir das Spiele Runterlade und dann erwischt werde und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich erwischt werde
2 Antworten
Wenn du über 17 bist kannst du dann von der Firma verklagt werden. Und wenn du 14 bist kannst du bzw. deine Familie eine Geldstrafe bekommen. Ich weiß nur das es bei Illegalen ansehen von Filmen 150€ pro Folge sind oder so...Aber es wird teuer! Und täglich werden da hunderte oder tausende entdeckt.
Die Wahrscheinlichkeit besteht aber immer!!!
Ansonsten könntest du auch einen Virus bekommen und hättest dann halt ne Arschkarte.
Mfg
Ok danke für die hilfreichen antworten. Lasse das jetzt auf jeden fall sein
Eine Abmahnung kann teuer werden. Du sollst in aller Regel Schadensersatz zahlen, die Anwaltskosten des Gegners und eventuelle Auskunftskosten übernehmen. Da können schnell 1.000 Euro auf Dich zukommen.
SchadensersatzFür die Verletzung des Urheber- oder Lizenzrechts steht dem Verletzten Schadensersatz zu. Da ein konkreter Schaden gerade bei Tauschbörsen nur schwer zu beziffern ist, wird er häufig mit einer regulären Lizenz gleichgesetzt (Lizenzanalogie). Es kommt also darauf an, was Du als Abgemahnter gezahlt hättest, wenn Du vorher um Erlaubnis gebeten hättest.
Deutsche Gerichte kommen dabei zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Viele Abmahner nehmen für einen Musiktitel 200 Euro, für ein Musikalbum bis zu 3.000 Euro, für einen Film rund 1.000 Euro Schadensersatz an. Diese Werte stimmen zwar mit den meisten der gerichtlich festgestellten Schadensersatzansprüche überein, müssen aber nicht für Deinen konkreten Fall passen.
Beispiele für Schadensersatz bei Filesharing
Für den Unterlassungsanspruch darf Ihnen der Anwalt Gebühren nach einem Gegenstandswert von 1.000 Euro in Rechnung stellen (§ 97a Abs. 3 UrhG). Die Anwaltskosten belaufen sich damit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal auf 147,56 Euro brutto.
Diese reduzierten Abmahnkosten gelten jedoch nur dann,
- wenn der Abgemahnte eine natürliche Person ist,
- die illegal herunter geladenen Dateien nicht für eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit verwendet werden,
- nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahners durch eine Unterlassungserklärung oder durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung eine Unterlassungsverpflichtung besteht.
Zum Streitwert hinzu kommt noch der in der Abmahnung geforderte Schadensersatzanspruch. Hat der Abmahnende 600 Euro Schadensersatz verlangt, sind die Anwaltskosten aus einem Streitwert von 1.600 Euro zu berechnen. Zu zahlen sind dann 215 Euro an Anwaltskosten.
Quelle und weitere Infos, hier hart klicken: Klick mich
Was die Wahrscheinlichkeit angeht erwischt zu werden kommt es darauf an, worüber man seine Files illegal bezieht. Bei Diensten wie Torrent ist die Wahrscheinlichkeit um ein vielfaches höher, als bei der Nutzung von One-Click-Hostern.

Wieso schreibst du dies so, als ob ein Virus schlimmer sei?