Was passiert wenn man mit 17 allein fährt?

9 Antworten

Wenn deine Mutter ihren Führerschein verliert fällt sie soweit ich weiß und soweit es irgendwie logisch erscheint, als Fahrbegleiterin weg.

Ich habe in Erinnerung dass du beim Alleinfahren für 2 Jahre dann gesperrt bist was Führerschein anbelangt aber ich weiß es wirklich nicht so genau, habe das nur so noch im Kopf...aber mach es besser nciht ;-)


ginatilan  08.05.2013, 23:55

aber ich weiß es wirklich nicht so genau,

dann lese meine Antwort:-)

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Vimeva  08.05.2013, 23:57
@ginatilan

Habe ich. Man lernt doch immer wieder was dazu ;-)

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Eichbaum1963  09.05.2013, 00:27
@Vimeva

Man lernt doch immer wieder was dazu

Tja, geht mir auch in meinem Alter noch so. :)

Kommentar-DH für diese gute Einsicht. ;)

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Zusammengefasst wenn ich das alles so lese, bin ich mir sehr sicher, dass du bei fahrerlaubnisverlust deiner Begleitperson, eine neue Person aussuchen kannst. Deine Mutter würde mit dem Register dann auch nie wieder fahrbegleiterin sein dürfen. Ich hoffe, du hast jemanden, der in frage kommt und dann rufst du einfach mal beim LABO für Kfz Angelegenheiten, also die Zulassungsstelle an und fragst konkret nach.


Crack  09.05.2013, 10:29

Deine Mutter würde mit dem Register dann auch nie wieder fahrbegleiterin sein dürfen

Doch, darf sie. Sobald sie wieder die Bedingungen erfüllt darf sie auch wieder Begleitperson zu BF17 sein. Allerdings wohl nicht mehr bei ihrer Tochter, denn die wird dann schon volljährig sein...

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wenn du ohne deine mutter fährst, dann ist dein schein auch weg und bekommst auch erstmal keinen mehr. wenn deine mutter ihn weg hat, dann kannst du noch weiter mit ihr fahren.


ginatilan  08.05.2013, 23:56

. wenn deine mutter ihn weg hat, dann kannst du noch weiter mit ihr fahren.

Es ist nicht böse gemeint, aber erkundige dich doch bitte vorher mal genauer, bevor du kpl. falsche Antworten gibst (siehe in den FAQ) - danke.

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Hallo Maysaa

Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister.

Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden.

, darf ich dann auch nicht mehr mit ihr fahren ? danke :)

das beantwortet uns die FeV, da steht:

(5) Die begleitende Person

  1. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV48a.htm

wenn sie keinen Führerschein mehr hat kann sie ja auch keinen mehr vorzeigen können bei einer Kontrolle:-)

Das Fahren ohne Begleitung, wird , mit einer Geldstrafe von ca. 50€ geahndet und es gibt ein PUnkt in Flensburg Der Verstoß führt zum sofortigen Widerruf der Fahrerlaubnis und wird sofort an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet


kodi1123  09.05.2013, 01:39

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen...

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