Was passiert wenn man in der schule die unterschrift fälscht?

8 Antworten

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Haben die Lehrer denn gesehen,dass du es da drauf geschrieben hast? Wenn nicht,solltest du direkt zu deiner Mutter gehen und ihr sagen,dass du Mist gebaut hast.Wenn es keine schlechte Note war und du eine Strafe (Hausarrest etc.) vorschlägst und hinnimmst,ist sie hoffentlich so nett dort hinzugehen und zu sagen,dass sie das unterschrieben und gesehen hat.

Hilft alles nichts,wirst du da durch müssen,wer sowas tut,ist selbst Schuld.

Das war eine Urkundenfälschung,die theoretisch sogar zur Anzeige gebracht werden könnte.

Du hast eine strafbare Handlung begangen,für die man dich von der Schule werfen könnte.


marceldavis2013 
Beitragsersteller
 14.03.2014, 14:23

wir haben ihn heute zurück bekommen und meine lehrerin hat ihn leider auch heute im raum gefunden...

SoDoge  14.03.2014, 14:26
@marceldavis2013

Ok,dann bist du ge......

Dann wirst du da durch müssen,du kannst von der Schule fliegen.

Hi!

Ich bin grad in der 6. Klasse im Gymnasium und hab weil ich so dumm bin die Unterschrift im Halbjahresinfo (Zeugnis) gefälscht.

Ich wollte fragen was dann passiert weil ich gard so schiss habe weil meine Lehrerin meinen Eltern einen Termin zum sprechen gegeben haben und der ist Heute!!

Ich bin echt am Arsch....


IDKhdbdvdhsb  07.03.2023, 15:48

Schnelle Antwort bitte

Danke!

Habe so einen Fall in meiner ehemaligen Klasse mal mitbekommen. Der Lehrer meinte dann auch, dass wäre Urkundenfälschung und eigentlich könnte man dafür von der Schule fliegen. Er hat dann aber gegen ein Versprechen dass das einmalig war, der Schulleitung nichts erzählt und das Mädchen ist weiter auf der Schule geblieben.

Wenn sie es richtig ernst nehmen ist es Uhrkundenfälschung aber ich glaube es ist eher "Nanana sowas machst du aber nicht nochmal OK?"

ich hab echt schiss das ich von der schule fliegen könnte

Das wäre die einzig gerechte Strafe.


§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.