Was passiert wenn man bei der Musterung als untauglich eingestuft wird?
Muss man dann zum Zivildienst, oder gibt es irgendwelche Konsequenzen?
Hat man im Leben dann irgendwelche Konsequenzen dass man bestimmtes nicht machen kann?
4 Antworten
Wenn du als untauglich eingestuft wirst, musst du gar keinen Wehr- oder Ersatzdienst leisten. Allerdings muss diese Untauglichkeit nicht dauerhaft sein: es kann auch sein dass du nur als vorübergehend untauglich giltst und nach einer gewissen Zeit wieder gemustert wirst.
Seit kurzem gibt es auch die Teiltauglichkeit, für kleinere Wehwehchen die nicht völlig arbeitsunfähig machen. Das schränkt deine Verwendungsmöglichkeiten ein, aber enthebt dich nicht von der Wehrpflicht.
Die Untauglichkeit an sich hat keine weiteren Konsequenzen; das zugrundeliegende Leiden könnte solche natürlich schon haben.
Es ist natürlich möglich dass ein Arbeitgeber sich fragt, warum du untauglich warst. Sonst gibt es keine Einschränkungen.
Weiß der Arbeitgeber dann dass ich untauglich war
Wenn man einmal untauglich ist ist man dann immer untauglich oder muss man es nachholen
Er wird dich natürlich fragen ob du deinen Wehrdienst schon abgeleistet hast, wenn das nicht im Lebenslauf steht.
Hat man im Leben dann irgendwelche Konsequenzen dass man bestimmtes nicht machen kann?
Ja, man scheidet für gewisse Jobs aus, z.B. Polizist, Soldat oder Feuerwehrmann.
Auch bei der Polizei ist Untauglichkeit kein automatischer Ausschlussgrund - sie wollen aber den Grund für die Untauglichkeit wissen.
Das dürfte nwu sein. Wie ich mal eine Polizeukarriere überlegt hatte (vor ca. 10 Jahren), war Tauglichkeit noch eine verpflichtende Voraussetzung. Aber die Kriterien gehen ja aktuell jährlich nach unten.
Mir fällt noch Justizwachebeamte ein. Als fixer Ausscheidungsgrund gibt es das eigentlich nur bei Bund oder Gemeinde. Im privaten Bereich ist es aber sicherlich ebenfalls ein Faktor, denn man wird ja nicht grundlos untauglich. Daher können Arbeitgeber von einem Problem ausgehen und im Zweifel den tauglichen Kandidaten einstellen, wenns zwischen zwei Leuten ne enge Entscheidung ist
Wenn man an einem Ohr nichts hört ist das dann schon ein Grund dass man untauglich ist.
Wenn du untauglich bist dann musst auch keinen Zivil-/Ersatzdienst leisten.
Die wollten mich damals nicht, das war denen zu großes Risiko.
hatte in jungen schon ein paar Op`s, wäre mir während des Wehrdienstes etwas passiert dann hätten die bezahlen dürfen müssen, das Eisen war denen zu heiß.
Wenn man tauglich ist, kann man wählen:
- Zivildienst oder Bundesheer
Wenn man untauglich ist, kann man nicht wählen:
- untauglich
Hat man es dann in dem Arbeitsleben schwerer oder ist man irgendwie eingeschränkt?