Was passiert wenn man bei der Musterung als untauglich eingestuft wird?


08.08.2021, 08:15

Hat man im Leben dann irgendwelche Konsequenzen dass man bestimmtes nicht machen kann?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du als untauglich eingestuft wirst, musst du gar keinen Wehr- oder Ersatzdienst leisten. Allerdings muss diese Untauglichkeit nicht dauerhaft sein: es kann auch sein dass du nur als vorübergehend untauglich giltst und nach einer gewissen Zeit wieder gemustert wirst.

Seit kurzem gibt es auch die Teiltauglichkeit, für kleinere Wehwehchen die nicht völlig arbeitsunfähig machen. Das schränkt deine Verwendungsmöglichkeiten ein, aber enthebt dich nicht von der Wehrpflicht.

Die Untauglichkeit an sich hat keine weiteren Konsequenzen; das zugrundeliegende Leiden könnte solche natürlich schon haben.


Wilfried232 
Beitragsersteller
 08.08.2021, 08:37

Hat man es dann in dem Arbeitsleben schwerer oder ist man irgendwie eingeschränkt?

alfredo153  08.08.2021, 08:39
@Wilfried232

Es ist natürlich möglich dass ein Arbeitgeber sich fragt, warum du untauglich warst. Sonst gibt es keine Einschränkungen.

Wilfried232 
Beitragsersteller
 08.08.2021, 09:04
@Wilfried232

Wenn man einmal untauglich ist ist man dann immer untauglich oder muss man es nachholen

alfredo153  08.08.2021, 10:03
@Wilfried232

Er wird dich natürlich fragen ob du deinen Wehrdienst schon abgeleistet hast, wenn das nicht im Lebenslauf steht.

Hat man im Leben dann irgendwelche Konsequenzen dass man bestimmtes nicht machen kann?

Ja, man scheidet für gewisse Jobs aus, z.B. Polizist, Soldat oder Feuerwehrmann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe seit meiner Geburt in Wien

alfredo153  08.08.2021, 12:19

Auch bei der Polizei ist Untauglichkeit kein automatischer Ausschlussgrund - sie wollen aber den Grund für die Untauglichkeit wissen.

TheFamousSpy  08.08.2021, 12:29
@alfredo153

Das dürfte nwu sein. Wie ich mal eine Polizeukarriere überlegt hatte (vor ca. 10 Jahren), war Tauglichkeit noch eine verpflichtende Voraussetzung. Aber die Kriterien gehen ja aktuell jährlich nach unten.

Wilfried232 
Beitragsersteller
 08.08.2021, 09:13

Welche noch?

TheFamousSpy  08.08.2021, 09:16
@Wilfried232

Mir fällt noch Justizwachebeamte ein. Als fixer Ausscheidungsgrund gibt es das eigentlich nur bei Bund oder Gemeinde. Im privaten Bereich ist es aber sicherlich ebenfalls ein Faktor, denn man wird ja nicht grundlos untauglich. Daher können Arbeitgeber von einem Problem ausgehen und im Zweifel den tauglichen Kandidaten einstellen, wenns zwischen zwei Leuten ne enge Entscheidung ist

Wilfried232 
Beitragsersteller
 08.08.2021, 09:20
@TheFamousSpy

Wenn man an einem Ohr nichts hört ist das dann schon ein Grund dass man untauglich ist.

Wenn du untauglich bist dann musst auch keinen Zivil-/Ersatzdienst leisten.

Die wollten mich damals nicht, das war denen zu großes Risiko.


Wilfried232 
Beitragsersteller
 08.08.2021, 09:06

Wie meinen Sie dass " zu großes Risiko"

Gemini7668  08.08.2021, 09:08
@Wilfried232

hatte in jungen schon ein paar Op`s, wäre mir während des Wehrdienstes etwas passiert dann hätten die bezahlen dürfen müssen, das Eisen war denen zu heiß.

Wenn man tauglich ist, kann man wählen:

  • Zivildienst oder Bundesheer

Wenn man untauglich ist, kann man nicht wählen:

  • untauglich
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung