Was passiert wenn Ehemann die Frau nicht auszahlen kann?
Meine Frau will sich scheiden lassen. Wir haben ein gemeinsames Haus, ich jedoch Alleineigentümer. Aufgrund einer Klausel geht diese Immobile nach der Scheidung zurück an meine Eltern. Meine Frau hat nur Anspruch auf den Zugewinn. Das mag vielleicht bei 50.000 EUR liegen. Was passiert wenn ich aufgrund niedrigens Einkommens und Unterhaltsansprüchen meine Frau nicht auszahlen kann? Das Haus kann nicht verkauft werden, da zurück an meine Eltern.
6 Antworten
Wenn das Haus an Deine Eltern zurückgeht, hast Du ja gar keinen Gewinn gemacht. In dem Fall hat Deine Frau gar keinen Anspruch.
Das hat der TE ja geschrieben, das Haus geht zurück an die Eltern.
Und wenn im Ehevertrag steht, dass eine allfällige Wertsteigerung abgegolten wird, dann ist das halt so.
Das ist sehr unwahrscheinlich, der Vertrag ist ja sicher genau für den Fall gemacht worden, daß die Frau dann nichts bekommt.
Wenn deine Frau Geld von dir bekommt und du das nicht bezahlen kannst kann man sich entweder gütlich einigen. Dann klärt man ab wie eine Ratenzahlung laufen soll und hält das schriftlich fest.
Wenn sie aber darauf besteht sofort das Geld zu bekommen kann sie den ganz normalen Weg gehen. Das wären erst Mahnungen und geht über ein gerichtliches Mahnverfahren mit Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft is hin zur Privatinsolvenz.
Was genau auf dich zukommen könnte und was das genau mit dem Haus auf sich hat kann dir ein Anwalt und Notar besser sagen. Da solltest du alle Papiere die du hast mal nehmen und das prüfen lassen.
Wenn das haus doch an die Eltern zurück geht, besteht ja faktisch kein Zugewinn, weil ja ein VERLUST stattgefunden hat?
Zugewinn findet während der Ehe statt, daraus leiten sich dann die Ansprüche ab. Was per Klausel nun mit dem Objekt aufgrund der Scheidung passiert, ist da ja unerheblich.
Aber von dem Wert der Immobilie partizipiert der Ehemann ja nicht, da er kein Eigentümer ist!
ich verstehe was du meinst, aber ich denke, da das ganze eine kostenlose Überlassung zur Nutzung war, ist die Ehefrau raus... wer steht denn im Grundbuch?
Wenn im Ehevertrag steht, dass die Wertsteigerung der Immobilie hälftig der Ehefrau zukommt, dann ist das mal so.
Gatte ist Alleineigentümer, somit steht er auch im Grundbuch. Andernfalls würde sich die Frage gar nicht stellen.
Juristisch wäre das so... aber IST das hier auch so?
da steht nur „wir haben ein gemeinsames Haus, ich (der Mann) bin alleineigentümer...“
wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, hast du recht
meine Frage nun: steht der FS im Grundbuch?
DAS ist die alles entscheidende Frage... der Nachsatz
nach der Scheidung geht die Immobilie zurück an meine Eltern.
klingt seltsam... entweder die Immobilie wird überschrieben, oder nicht!
Wird vielleicht ein Vertrag mit den Eltern sein.
Ich würd mich aber nicht zu sehr daran aufhängen, wenn der FS sagt er ist Alleineigentümer dann nehme ich das so hin und gehe davon aus, dass er auch im Grundbuch drinnen steht.
Die Frage wäre ja sinnlos, wenn er nur Nutznießer ist.
Das meine ich ja... und was einen Vertrag mit den Eltern beträfe:
der müsste notariell aufgesetzt sein... eben wegen dieser Komplexität der Verträge glaube ich nicht, das der FS als Eigentümer im Grundbuch steht...
und ich habe eins in meinem Leben gelernt:
‘glauben‘ heißt nicht ‚wissen‘
solange es also keine eindeutige Information über die juristischen Eigentumsverhältnisse gibt, ist das hier ein ‚Fischen Im trüben‘
Hier muss man mit dem arbeiten was man an Informationen kriegt. Notfalls muss man eben die Nachfragefunktion nutzen, aber blöderweise meldet sich der FS ja nicht.
da stimme ich dir zu!
ohne verbindliche Infos kann man das nicht korrekt beantworten... und diese Infos gibt’s halt nicht...
wie gesagt: er müsste im Grundbuch stehen und der Vertrag bzgl der Rückgabe an die Eltern müsste notariell aufgesetzt sein... und da frage ich mich, ob DAS überhaupt möglich wäre?
M.E., wenn der Anspruch wirklich besteht, dann hast du eben Schulden bei ihr. Wenn man Schulden nicht mit einem Schub bezahlen kann, dann werden Raten vereinbart. Wenn jede noch so geringe Rate dazu führt, dass Du unter irgendwelche Grenzen fällst, die den Mindestlebensstandard nicht mehr gewährleisten, dann gibt es überhaupt kein Geld für sie. Was dann folgt, ist wohl die Privatinsolvenz und dann deine Schuldenfreiheit nach einigen Jahren.
Was du in jedem Fall mal machen solltest, ist einen Juristen in dieser Sache befragen, da hast du denn auf jeden Fall Gewissheit, was das für dich bedeutet.
Dann wirst du dir einen Kredit aufnehmen oder das Haus beleihen müssen, sofern deine Eltern da mitspielen.
Nein.
Er hat dann bei seiner Frau Kredit und 50.000€ Schulden.
Ist dann Pech halt.
Kommt drauf an, was vereinbart wurde.