Was passiert mit einer Ehe, wenn ein Ehepartner aus der Kirche austritt?

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Es "passiert" gar nichts. - Eine seither gültige Ehe, welche in Deutschland und in den meisten zivilisierten Ländern nur nach staatlichen Gesetzen geschlossen wurde, besteht weiterhin. -

Der aus der Kirche ausscheidende Ehepartner muss dann lediglich keine Kirchensteuer mehr bezahlen, sofern er seither welche bezahlt hat. - Aus, fertig! - Eine "Anti-Kirchensteuer, wie von dir angesprochen, gibt es "noch" nicht.

Die Ehe selbst verläuft hoffentlich weiterhin harmonisch.

Ja wie jetzt? Weltlich-rechtlich und steuerlich? Gar nichts. Erst bei einer Scheidung würde die Ehe rechtlich beendet.

Und spirituell? Passiert auch nicht viel, die Ehe ist demnach ja ein Sakranent. Und aus einem Sakrament kann man nicht austreten.

Jedoch stellt die Missachtung oder Geringachtung von religiösen Vorschriften und Regeln natürlich eine "Sünde" gegen Gott dar, was bei Neu-Atheisten aber nicht von Bedeutung sein sollte, weil sie an diesen Gott sowieso nicht mehr glauben.

Vor dem weltlichen Gesetz ändert sich nichts, wenn die Ehe rechtskräftig vor dem Standesamt geschlossen wurde.

Aus christlich-katholischer Sicht ist die Ehe ein Sakrament und wird erst durch eine kirchliche Trauung gültig. Wenn danach ein Partner aus der Kirche austritt, bleibt die Ehe auch vor Gott dennoch gültig und ist unauflöslich. Wenn ein Partner schon vor der Ehe aus der Kirche ausgetreten ist, kann die kirchliche Trauung mit Dispens stattfinden, die Ehe wäre für den religionslosen Partner allerdings kein Sakrament, aber dennoch gültig und unauflöslich.

Ev. Christen heiraten bereits auf dem Standesamt gültig, da für sie die Ehe kein Sakrament ist. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Partner die Kirche verlässt.

Man bezahlt keine Kirchensteuer, wenn man nicht (mehr) in der Kirche ist, sondern nur dann, wenn man ihr angehört.

Derjenige, der aus der Kirche austritt, muss keine Kirchensteuer mehr zahlen. Das Zusammenleben in der Ehe bleibt davon auch langfristig unberührt, wenn dieser Schritt zwischen den Ehepartnern besprochen und akzeptiert ist. Abgesehen davon ist die Ehe nur durch die standesamtliche Trauung und Beurkundung gültig. Die Hochzeit in der Kirche ist das schmückende Beiwerk, hat aber keine rechtsgültige Auswirkung.

Esmüss heutezu tage nur einer kirchlich hereiten damit das gilt es kommt aber eigendluch nur auf Stasndesamljch an


annie80  01.01.2013, 07:48

Wenn geheiratet wird, heiraten beide Partner, nicht nur einer.

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