Was passiert mir, wenn ich einen Taschendieb gefährlich körperlich verletze?
Z.B. mit Finger ihm ins Auge steche.
4 Antworten
"Was passiert mir, wenn ich einen Taschendieb körperlich gefährlich verletze?"
Es kommt ganz darauf an, ob die Körperverletzung des Diebs erfolgt ist, als Du gerade dabei warst, ihn davon abzuhalten, Dein Eigentum zu rauben und er Dich dabei tätlich angegriffen hat, sodass Du Dich gegen ihn zur Wehr gesetzt und ihn dadurch verletzt hast - was ein Fall von Notwehr ist!
Oder aber
ob Du den Dieb, der in dieser Situation in aller Seelenruhe unbewaffnet vor Dir stand, aus niedrigen Beweggründen, etwa aus Rache, angegriffen hast, um ihm wegen des begangenen Diebstahls an Deiner Tasche eins überzubraten und ihn dabei körperlich schwer geschädigt hast und Selbstjustiz verübt hast! Was den Tatbestand der gefärlichen Körperverletzung erfüllt!
Es kommt eben immer auf die Situation und die Motivation des zugrundeliegenden Handelns an, ob eine Tat als Notwehr oder als gefährliche Körperverletzung gewürdgt und zur Anklage gebracht wird!
Dann bekommst du eine Anzeige wegen schwerer Köperverletzung:
Wann ist es eine schwere Körperverletzung? Gemäß § 226 StGB liegt eine schwere Körperverletzung vor, wenn das Opfer das Sehvermögen, das Gehör, das Sprechermögen, die Fortpflanzungsfähigkeit oder ein wichtiges Körperteil bzw. dessen Funktion verliert
Bei einem Diebstahl wird keine Gewalt gegen dich angewendet, es gibt also keinen Grund das Auge auszustechen
Bei einem Raub dürftest du dich wehren
Er würde Probleme beim Aussortieren deines Tascheninhalts haben, blind wie er dann ist.
Dann gast du andere Probleme. Sowas passiert aber.
dann müsste ich zweites Auge auch^^