Was muss man beachten, wenn man getragene Kleidung verkaufen will?

1 Antwort

also hinsichtlich Gewerbe anmelden ja nein

Nein. Der Verkauf von alter getragener Kleidung ist kein Gewerbe, da es an der Gewinnerzielungsabsicht mangelt.

Sofern es keine Luxuskleidung ist, fällt diese auch nicht unter § 23 EStG und braucht dann auch nicht als privates Veräußerungsgeschäft in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Das ist also insgesamt nicht steuerbar.

Anders sieht es aus, wenn du getragene Wäsche für mehr Geld als du im Einkauf bezahlt hast an Fetischisten verkaufen willst. Das ist dann eine gewerbliche Tätigkeit. Die ist anmeldepflichtig und steuerpflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung