Kleinunternehmer welche Tätigkeitsbezeichnung muß ich angeben?
Hallo, ich möchte gerne ein Gewerbe ( also als Kleinunternehmer ) anmelden.
Meine Konzept ist gebrauchte Sachen günstig zu kaufen, und dann wieder mit Gewinn zu verkaufen.
Oder oft bekommt man ja auch Sachen bei Haushaltsauflösungen geschenkt die man dann verkaufen kann.
Ich möchte auch noch selbstgemachte Sachen wie gebatikte Kleidung wie T- Shirts Socken Hosen und auch selbst gebastelte Ringe... verkaufen.
Wenn ich das Gewerbe bei der Stadt anmelde muß ich ja angeben was für ein Gewerbe ich anmelde.
Wie nennt man denn das genau ( also in Beamtendeutsch ) was ich da machen will?
Vielen Dank schon mal für die Antwort
3 Antworten
An- und Verkauf von Gegenständen dürfte völlig ausreichen.
Ja, das ist kein Problem. Wenn genügend Platz auf dem Formular ist, kannst Du das, was du tun möchtes ja auch noch näher beschreiben. Und wenn Dir später noch etwas einfällt, was du nicht angemeldet hast, dann ist das auch kein Problem.
Mache es nicht schwieriger, als es ist.
wie ist es denn dann mit Rechnungen ( ich weis das ich keine MWST ausweisen darf.....) wenn ich Privat was kaufe oder auch online oder was geschenkt bekomme, da bekomme ich doch keine Rechnung? Da kann ich doch keinen Einkaufspreis belegen?
Dann machst du einen Eigenbeleg mit Datum und Preis oder "geschenkt".
Also selber schreiben.
Auf die von Dir ausgestellten Rechnungen schreibst du drauf, dass du Kleinunternehmer gem. § 19 EStG bist.
Wenn du etwas privat kaufst, brauchst du keine Rechnung, jedenfalls nicht für dein Gewerbe. Nur wenn du etwas für dein Gewerbe einkaufst, dann brauchst du eine Rechnung, wenn du diesen Aufwand bei deiner Einnahme-Überschussrechnung zur Feststellung deines zu versteuernden Einkommens geltend machen willst.
Da du keine Umsatzsteuer abführst, kannst du natürlich auch keine Vorsteuer abziehen.
Danke, das ist ja dann gar nicht so kompliziert wie ich dachte :-)
Kleinunternehmen ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. In der Rechtsprechung des Handelsrecht gibt es noch ein Kleingewerbe. Im gewerberecht gibt es nur ein gewerbe. Du gibst dann noch den Tätigkeitsbereich an. Die frage im anmeldeformular, wird das gewerbe im Nebenerwerb ausgeübt, hat nur statistische bedeutung. bei der Sozialversicherung, der Krankenkasse, gibt es aber ein Gewerbe im Nebenerwerb.
wie ist es denn dann mit Rechnungen ( ich weis das ich keine MWST ausweisen darf.....) wenn ich Privat was kaufe oder auch online oder was geschenkt bekomme, da bekomme ich doch keine Rechnung? Da kann ich doch keinen Einkaufspreis belegen? Was muss ich da angeben?
Bei einem Privatverkauf kannst du eine Rechnung/Quittung verlangen. Wenn du online was geschenkt bekommst, brauchst du dafür nur die online Auszüge, wo drin steht, dass das ein Geschenk war. Keine Buchung ohne Beleg.
Ah danke, ("Bei einem Privatverkauf kannst du eine Rechnung/Quittung verlangen") kann ich oder muß ich? Privatleute machen das immer nicht so gerne ( und mein Plan ist fast ausschließlich von Privat günstig einzukaufen und mit Gewinn wieder zu verkaufen.Und meisten kaufen dann ja Privatleute ( Sammler ) wieder bei mir. Muss ich denen dann eine Rechnung über den Kauf ausstellen ( wenn keine verlangt wird ) oder kann ich?
Danke schon mal für die Antwort.
LG
Keine Buchung ohne Beleg. Wenn du etwas ankaufst von Privat hast du das Recht auf eine Qittung. Ob der Verkäufer das macht, ist eine andere Frage. Und beim Verkauf musst du auch wieder eine Qittung ausstellen.
ok danke und wenn ich was per Überweisung oder Paypal bezahle gilt daas dann auch als Beleg?
Also wenn ich was kaufe gilt der Kontoauszug als Beleg ( Rechnung ) und wenn ich verkaufe genauso? Das wäre ja dann gar nicht so kompliziert!
Ja, über jede Zahlung brauchst du einen Beleg, Quittung oder Kontoauszug.
Haushatsauflöng, Umzüge und Transporte aller Art.
Oder An- und Verkauf aller Art.
auch wenn ich selbstgemachte Sachen verkaufen will?