Was muss ich tun, wenn ich jemanden tot auffinde?

9 Antworten

Ja, 112 oder 110. Der Tod muss offiziell von einem Arzt attestiert werden.

LG Chiara

Woher ich das weiß:Recherche

Doch, das kann ein Notfall sein, der nur tot aussieht. 112 ist absolut richtig.

Wenn der Notarzt dann feststellt, dass es sich um eine Leiche mit unbekannter Todesursache handelt, holen die die Kripo dazu.

Du leistest auch Hilfe, wenn du umgehend den Notarzt verständigst. Es gibt keine Pflicht, Widerbelebungsversuche zu unternehmen. Unterlassene Hilfeleistung ist es erst, wenn du gar nicht reagierst. Um auf meinen ersten Satz zurückzukommen, wäre das der Fall. Vielleicht kann die Person noch gerettet werden.


michi57319  08.08.2024, 00:09

Wenn die Person stark riecht und Millionen von Fliegen darauf sitzen, kannst du bedenkenlos gleich die Polizei informieren.

Woher willst Du die Todesursache wissen?

Oder ob die Person überhaupt wirklich tot ist?

Könnte ja alles von der Ohnmacht bis zum Mord sein.

Dann ist es ein Fall für die Rettungskräfte und die Polizei.

Also 110 und/oder 112 wählen.

Glaube die Polizei damit die da erstmal untersuchen und gucken ob die Person natürlich gestorben ist alles andere folgt dann


SchakKlusoh  07.08.2024, 22:30

Nein.

Laien können nicht feststellen, daß jemand tot ist.

spelman  07.08.2024, 23:00
@SchakKlusoh

Ich kann mir schon Fälle vorstellen, wo das recht eindeutig ist.

lsp07  08.08.2024, 08:05
@spelman

Du darfst das trotzdem nicht, dass muss immer ein Arzt machen.

spelman  08.08.2024, 10:14
@lsp07

Hast Recht, ich würde das auch liebend gern einem Arzt überlassen.

Wenn sie schon kalt ist oder z.B. völlig zerschossen, dann ruf die Polizei oder Feuerwehr.

Wenn sie/er/es nur ziemlich neutot ist und noch warm, dann musst du Wiederbelebung versuchen. Das steht so im Gesetz. Wenn du das nicht machen möchtest, dann solltest du am besten sofort ohnmächtig neben dem Toten auf dem Boden zum Liegen kommen. Dann einfach liegen bleiben und niemand anrufen. Sonst glaub es nachher keiner.


annabg777  07.08.2024, 22:48

Du glaubst doch nicht das Ich jemanden anfasse bei dem Ich ausgehe das dieser tot ist!

alterzapp  07.08.2024, 23:01
@annabg777

Es ist im Strafgesetz nicht besonders wichtig was ich glaube. Wenn der Tod nicht direkt festgestellt werden kann und es dir zumutbar ist mit einer Wiederbelebung zu starten, dann musst du das nach dem Gesetz machen. Wenn nicht, dann kannst du bestraft werden. Bis 1 Jahr Knast oder zumindest Geldstrafe. Außer du wirst ohnmächtig und kannst dann ja nicht helfen.🙋‍♂️

annabg777  07.08.2024, 23:05
@alterzapp

Als hätte man im Kopf wie man wiederbelebt - da hab ich mal einen Kurs gemacht als ich meinen Führerschein gemacht habe, das ist lange her. Aber wenn ich davon ausgehe das der Mensch tot ist, fass ich den nicht an, kann ja sein das es Mord war oder ein Gewaltverbrechen - ich zerstöre nur Beweise