Was muss ich alles beachten, wenn ich eine Überwachungskamera von Netatmo in meinem Zimmer aufstellen will?
3 Antworten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
So lange du allein im Raum bist ist das egal, spätestens wenn fremde Personen aufgenommen werden ist es ein Straftat. https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Da gibt es so viele Auslegungsmöglichkeiten das dies bestimmt ein interessanter Rechtsstreit wird. Als dein Rechtsanwalt würde ich mir dann schon mal eine neue Jacht bestellen.
Das sie mit der Linse zur Wand zeigt und das sie Strom hat und ein Speichermedium eingelegt ist.
Ich meine muss ich fremde Personen warnen bevor sie reinkommen oder draußen an der Tür ein Schild aufhängen?
Also wenn das dein Haus ist kannst du glaub ich filmen was du willst 😂
Nein musst du natürlich nicht. Solange du die Aufnahmen nicht veröffentlichst.
Dass die nicht nass wird!
Auch wenn ich ihn vorher darauf hinweise? Und er damit einverstanden ist?