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Ein Problem ist halt, dass eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nur möglich ist, wenn der Verurteilte die Tat auch eingesteht und entsprechend an sich arbeitet, bzw sich auf entsprechende Angebote einlässt (zB Therapie, Täter-Opfer-Ausgleich).

Da aber die große Mehrheit auch berechtigt verurteilt wurde, nimmt man den Nachteil der unschuldig Verurteilten in Kauf.

Wenn Du eine bessere Lösung hast, wäre ich dafür aufgeschlossen - aber ich möchte nicht, dass Gewaltverbrecher ohne Reue und Aufarbeitung vorzeitig entlassen werden.