was machen wenn ich bei einem gutschein betrogen worden bin?

3 Antworten

Einen Fall zu eröffnen war schon in Ordnung. Wie hast du denn bezahlt? Mit Paypal? Dann hast du wohl eher schlechte Karten, denn in den AGB ist der Käuferschutz bei Gutscheinen ja ausgeschlossen (Punkt 3.2)


vannymally 
Beitragsersteller
 01.02.2021, 19:49

ne mit überweisung

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Bei Zahlung per Überweisung ist eBay ja bekanntlich raus, hier musst Du Dir dann selbst helfen:

http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#not-as-described

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

https://archive.is/LawGq

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Übrigens hast Du alle Realdaten des Verkäufers schon von eBay in der Glückwunschmail nach dem Kauf bekommen, spätestens aber nach dem vollständigen Durchlaufen der Kaufabwicklung

Du solltest aber beachten, dass Du gemäß § 447 BGB bei einem Privatkauf und vereinbartem nicht-sendungsverfolgtem Versand das Verlustrisiko trägst:

https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

 

wegen 45 euro brauch ich erst gar nicht zur polizei 

Wenn Du eine Anzeige erstattest, nach erfolgtem Mahnverfahren, passiert da auch etwas. Schickt Dich der Beamte weg, soll er Dir doch den Schaden ersetzen, wenn dieser, seiner Meinung nach, so lapidar ist.

Du bekommst ja auch beim Ladendiebstahl eines Ü-Ei eine Strafanzeige, die nicht eingestellt wird.

Und für 45€ bekommt man viele Ü-Eier ;)