Was kommt auf mich zu?

2 Antworten

Du hast dich einer Beförderungserschleichung nach § 265a StGB strafbar gemacht. Unkluge Menschen nennen das ´Schwarzfahren´ , was es nicht gibt, und auch sonst ein sinnloses Wort ist.

Wirkt für viele hier spießig, aber so ist es nun einmal korrekt.

Ob nun Erschleichen von Leistungen, Leistungserschleichung oder Beförderungserschleichung, ist in der Regel egal. Von der Wortwahl her.

Außer man bezahlt zum Beispiel keine Kinokarte und schaut den Film dennoch im Kinosaal. Das ist dann keine Beförderungs- , sondern eine Leistungserschleichung.

https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Aufgrund der bewusst gemachten Falschangaben bei dem Ermittlungsbeleg der Verkehrsgesellschaft, wird auch eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen dich gestellt werden.

https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Ja, es macht was aus das Du bei den Taten erst 17 Jahre alt gewesen bist. Denn somit wird das - bei solchen Vergehen - wesentlich mildere Jugendstrafrecht angewandt.

Vom Vorteil wäre es nun, wenn Du das erhöhte Beförderungsentgelt fristgerecht zahlst. Und einen Nachweis davon aufbewahrst. Du kannst es überweisen, oder in einem Kundenbüro des Verkehrsunternehmen direkt bar bezahlen. Aber natürlich nur gegen eine ordentliche Quittung. Da muss alles wichtige drauf stehen.

Du wirst binnen der nächsten 5 Monate ( zumindest ist das üblich ) eine Vorladung der Polizei erhalten. Zur Beschuldigtenvernehmung. Höchstwahrscheinlich zu beiden begangenen Straftaten.

Geh dort bitte nicht hin und sag den Termin auch nicht ab. Du bist zu beidem nicht verpflichtet. Du bekommst deswegen keinen Ärger und keine Strafe, wenn Du nicht zur Polizei gehst.

Rechtsanwälte raten regelmäßig davon ab, als Beschuldigter bei der Polizei auszusagen.

https://ht-strafrecht.de/strafverteidigung/vorladung-beschuldigter-polizei/#:~:text=%E2%80%9EEiner%20Vorladung%20als%20Beschuldigter%20von,der%20Polizei%20Folge%20zu%20leisten.

Ich empfehle Dir:

wenn Du die Polizei-Vorladung erhältst, dann steht dort eine Vorgangsnummer. Ist das Gleiche wie ein Aktenzeichen.

Nun machst Du eine Kopie von der Quittung oder einem anderen Beleg, wo hervor geht, dass Du das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt hast.

Fertigst ein einfaches Anschreiben. Handschriftlich geht auch. Achte aber bitte auf Lesbarkeit. Dort schreibst Du deinen vollen Namen, deine Adresse und die Polizei-Vorgangsnummer hin.

Dann

´Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben aufgeführten Ermittlungsverfahren übersende ich ihnen einen Nachweis, dass das erhöhte Beförderungsentgelt beglichen wurde. Als Kopie für ihre Unterlagen.

Freundliche Grüße

( deine Unterschrift )´

Das schickst Du ab. Oder wirfst es in den Polizei-Briefkasten. Oder gibst es beim Polizeirevier am Empfang ab. Lass dich dabei nicht in ein Gespräch zum Sachverhalt verwickeln.

Die Polizei sendet dann die Ermittlungsakte inklusive deines Schreiben mit der Quittung an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt ( in dem Fall möglich ) oder dich anklagt.

Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt, Du das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt hast und geständig bist, dann bekommst Du wenige Sozialstunden, oder sogar lediglich nur eine richterliche Ermahnung.

Vielleicht auch nur ein Gespräch mit einem Richter und/oder mit der Jugendgerichtshilfe - in sehr selten Fällen nur oder mit einem Staatsanwalt - in dessen Büro. Also ohne Gerichtsverhandlung.

Wenn Du das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlt hast, bekommst Du entsprechend eine höhere Anzahl an Sozialstunden ( auch als Arbeitsstunden bezeichnet ) , bzw. eine höhere Strafe.

Eventuell auch eine Woche Jugendarrest. Das scheint mir hier aber zu streng. Insbesondere wenn Du keine Vorbelastungen hast und geständig bist.


Marvin3455 
Beitragsersteller
 15.04.2022, 01:18

Du bist der beste danke

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Durch den Versuch zusätzlich zum Schwarzfahren auch noch zu betrügen gibt das Ärger


Marvin3455 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 13:41

Ja ich weis irgendwas mit Fälschung was kommt da aber auf mich zu Geld Strafe etc ?

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wiki01  14.04.2022, 16:32
@Marvin3455

Bist du noch Jugendlicher, dann gibt es keine Geldstrafe. Das kenn das Jugendstrafrecht nicht.

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