Was könnte passieren?


14.07.2024, 15:41

Und in meiner Anklage Schrift stand auch noch drinnen dass es einen Zeugen gab der meine es sah wie ICH die Böller schmiss aber das ist totaler Quatsch . Ich nehme mal an dass es Aussage gegen Aussage nicht?

Bergfex49  14.07.2024, 15:38

echt, vor einem Jahr passiert und bis heute nichts mehr gehört davon? Bist Du vernommen worden und was kam dann?

bobo234 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:39

Ja tat ist es ein Jahr her und ich habe eine Anklageschrift erhalten und muss um 9:30 im Gericht erscheinen. Ich wurde aber nicht mehr vorgeladen oder sonstiges nur ein Zeugen

Bergfex49  14.07.2024, 15:42

was wird Dir denn in der Anklage genau vorgeworfen? Bist Du vor das Jugendgericht geladen?

bobo234 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:45

In dem Strafverfahren gegenwegen Erwerbs, Beförderung, Verkehrs o. Umgangs von u. mit explosionsgefährlichen als Heranwachsender entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 SprengG explosionsgefäh

Bergfex49  14.07.2024, 16:31

ich muss nochmal nachfragen: bist Du vor das Jugendgericht geladen. Ich vermute mal schon, da Du zum Zeitpunkt der Tat gerade nicht mehr Jugendlicher warst.

bobo234 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 17:01

Ja genau

1 Antwort

Ich bin schon vorbestraft weil ich als Minderjähriger beim Graffiti erwischt wurde

Nein bist Du nicht, es sei denn man hat dich zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder mindestens drei Monaten Freieheitsstrafe verdonnert.

Ob Du das Ding auf dem Boden gefunden hast oder schon in der Tasche gehabt hast, ist völlig irrelevant. Fakt ist, Du warst im Besitz, das heißt du hast die tatsächliche Gewalt ausgeübt, von illegalen Böllern, ein Straftatbestand nach dem Sprengstoffgesetz. Da kann man sich auch nicht herausreden, "Oh, ich wußte nicht das diese hier in Deutschland verboten sind". Wer Umgang mit sowas haben will, hat sich vorher zu informieren, ob die Dinger in Deutschland eine Zulassung haben oder nicht.

Da es ja augenscheinlich schon zu einer Hauptverhandlung gekommen ist, ist jetzt meine Gegenfrage, was willst du eigentlich noch wissen? Du hast das doch alles schon mal durchgemacht bei deiner Graffitiaktion?

Du kannst schwer Glück haben und noch nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Allerdings ist der illegale Besitz von Sprengstoffen kein so ein Kavaliersdelikt wir Graffitis sprühen.

Eine Verurteilung könnte auch Auswirkungen auf deine Berufsauswahl haben. Öffentlicher Dienst tabu, Pilot und Berufskraftfahrer tabu. Arbeiten im Bewachungsgewerbe tabu, Arbeiten an systemrelevanten Objekten, wie Kraftwerken und Flughäfen tabu. Und das alles mindestens für fünf Jahre, vielleicht auch länger, kommt darauf an wessen man dich genau beschuldigt und wie da die Strafzumessung ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

bobo234 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:57

Du meinst dass ein Böller kein großes Delikt ist okey nehmen wir mal an ich werde mit dem erwachsenen Strafrecht verurteilt was ist das Maximum was passieren kann oder das Minimum? Weil ich habe echt garkeine Lust auf garnichts Polizei ist immer schlecht mit denen Problem zu haben

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bobo234 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:54

Dass ich durch das alles mal gegangen bin ist mir schon klar aber ich frage Nach ob was wildes passieren kann Freiheits Strafe oder hohe Geld Strafen. Auf dem Böller so weit ich weiß war ein CE Zeichen und die Aussage dass ich es nicht wusste stimmt ja warum sollte ich sofort googeln was das für ein Ding ist wenn ich es aufhebe und einstecke?

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Bergfex49  14.07.2024, 16:34
@bobo234

nachsatz: wenn Du als Jugendlicher wg Graffiti ein Verfahren hattest. kann es nicht zu einer Geldstrafe gekommen sein, denn die gibts im Jugendrecht nicht.

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bobo234 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 17:02
@Bergfex49

Ich frage ja was wegen dem Böller passieren kann

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Bergfex49  14.07.2024, 18:52
@bobo234

wenn Du wie Du schreibst, vor dem Jugendgericht angeklagt bist, kann es keine Geldstrafe geben. Das Jugendstrafrecht hat andere Folgen, die verhängt werden können. Am wirksamsten sind regelmäßig die Mittel, die im § 15 Jugendgerichtsgesetz aufgeführt sind. Nur eine Verwarnung erscheint mir nicht ausreichend und Jugendarrest etc. wird meist nur verhängt, wenn es wirklich "brennt" und der Jugendliche wiederholt gegen Auflagen verstoßen hat.

Bei dem Anklagepunkt nach dem Sprengstoffgesetz geht es auch nicht unbedingt um das Werfen dieser Böller, sondern auch schon um den Besitz. Was genau im Einzelnen vorgefallen ist, weisst nur Du (und evtl. Deine beiden Kumpels).

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bobo234 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 14:15
@Bergfex49

Also was ich darunter verstehe ist dass diese Situation nicht wirklich schlimm ist und dass nicht viel passieren kann?

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